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EU wird Pumpspeicherkraftwerk Salto de Chira wohl nicht stoppen

Man warnte indirekt sogar vor weiteren Schritten gegen das Kraftwerk.

Lesedauer 2 Minuten

Gran Canaria – Eigentlich wollte die EU-Kommission schon im vergangenen Jahr eine Entscheidung zum Pumpspeicherkraftwerk Salto de Chira treffen. Das Kraftwerk befindet sich bereits im Bau, obwohl noch keine Ausnahmegenehmigung der EU vorliegt, die eigentlich nach Artikel 54 der EU-Richtlinie 2019/944 erforderlich wäre.

Spanien hatte im Jahr 2020 einen Antrag gestellt, diese Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Der Artikel besagt, dass ein Netzbetreiber nicht als „Besitzer, Entwickler oder Verwalter“ für Energiespeicher fungieren darf.

Nun scheint es aber so zu sein, dass die EU-Kommission noch in diesem Jahr eine Entscheidung zum Antrag des spanischen Staatsbürgers Eduardo Martín Ameida verfassen wird. Er hatte von der EU-Kommission gefordert, dass die Baumaßnahmen gestoppt werden müssen, weil Artikel 54 nicht erfüllt wird. Selbst wenn es die Ausnahmegenehmigung geben würde, würde REE „ein Monopol auf Energiespeicherung auf Gran Canaria“ erhalten, dies wäre „für Verbraucher unerwünscht“. Zudem schade das Bauprojekt der Natur auf Gran Canaria, denn etwa 200 Quadratkilometer der 1.560 Quadratkilometer wären durch den Bau beeinflusst.

Ein Gremium hat indessen eine vorläufige Antwort verfasst. Daraus geht hervor, dass „es nicht feststellen kann, ob ein Verstoß gegen Artikel 54 der Richtlinie vorliegt oder nicht“. Im Hinblick auf Umweltbelange müssten die Rechtsinstanzen in Spanien genutzt werden. Aber man warnte bereits: „Es scheint, dass das betreffende Projekt Gegenstand eines vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens war“.

Bedeutet also, die Chancen, dass Salto de Chira von der EU gestoppt wird, stehe nahezu bei null. Das war bereits in der Vergangenheit schon mal so, warum sollte sich dies auch ändern. – TF

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