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Neue Regeln für E-Roller: Zertifiziert und registriert müssen sie sein

Ab Januar 2024 gelten ganz neue Regulierungen für die E-Roller.

Lesedauer 2 Minuten

Spanien – Die Straßenverkehrsaufsichtsbehörde (DGT) hat einen Hinweis veröffentlicht, dass ab dem 22. Januar 2024 neue Vorschriften für VMP-Fahrzeuge gelten. Das sind Fahrzeuge mit einem oder mehreren Rädern, die für den Einzeltransport vorgesehen sind und ausschließlich über Elektromotoren angetrieben werden. Im Grund geht es um neue Regeln für E-Roller in Spanien.

Bezüglich des Verkaufes dürfen nur noch E-Roller, die zuvor zertifiziert wurden verkauft werden. Diese Entscheidung wurde getroffen, da E-Roller eine doch relativ gefährliche Art der Fortbewegung darstellen. Es gibt zwar noch keine offiziellen Zahlen zu Unfällen mit diesen Rollern, dennoch zeigt eine Studie der Versicherungsgesellschaft MAPFRE, dass die Zahl der Unfälle deutlich gestiegen ist. Im Jahr 2020 kamen in Spanien 6 Menschen durch Unfälle mit E-Rollern ums Leben, 2021 waren es schon 12 und im ersten Halbjahr 2022 waren es erneut 5 Menschen. MAPFRE hatte bis zu diesem Zeitpunkt 385 Unfälle mit Beteiligung von E-Rollern ausgewertet.

Die DGT empfiehlt daher allen Interessierten, die Seite dgt.es/vmp aufzurufen. Dort findet man alle bereits zertifizierten E-Roller-Modelle in Spanien sowie alle Fahrzeuge, die die Anforderungen erfüllen. Dies garantiert dem Käufer des E-Rollers, dass man auch künftig keine Probleme mehr damit haben wird. Denn ab dem 22. Januar 2027 ist das Fahren eines nicht zertifizierten E-Rollers in Spanien verboten.

Vorgaben für E-Roller in Spanien

Die E-Roller dürfen in Spanien maximal mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h fahren. Auch die Motorleistung darf nicht mehr hergeben. Damit dies sichergestellt werden kann, müssen zertifizierte E-Roller über ein Antimanipulationssystem verfügen, welches sowohl Manipulationen von Geschwindigkeiten als auch der Leistung verhindern muss. Zudem muss jeder Roller eine Anzeige besitzen, die die aktuelle Geschwindigkeit anzeigt und auch den Ladestand des Fahrzeuges.

Jedes VMP muss zwei unabhängige Bremsen besitzen. Wenn ein Fahrzeug mehr als zwei Räder besitzt, ist zudem eine Feststellbremse erforderlich. Reflektoren vorne (weiß) seitlich (weiß oder alt-gelb) und hinten (rot) sind ebenfalls vorgeschrieben. Zudem ist ein Bremslicht ein zwingendes Muss. Darüber hinaus müssen alle VMP-Fahrzeuge eine akustische Warneinrichtung (Hupe) verfügen.

Es gibt auch zugelassene VMP-Fahrzeuge für den Transport von Gütern, diese benötigen dann aber zusätzliche Reflektoren und Markierungen sowie Blinker und Seitenspiegel nebst eines Rückfahrassistenten.

Um mehr Ordnung in Städten zu gewährleisten wurde festgelegt, dass E-Roller künftig auch über einen Seitenständer oder andere stabilisierende Methoden verfügen müssen, damit diese nicht alleine umfallen können, wenn man sie abstellen will.

Bei der Bereifung wurde festgelegt, dass diese mindestens 203,2 mm im Durchmesser haben muss und ein raues Profil aufweisen muss. Sogenannte „Glattreifen“ sind untersagt.

Schließlich müssen alle VMPs über eine eindeutige, dauerhafte, lesbare und deutlich sichtbare Werkskennzeichnung mit Angaben zur Höchstgeschwindigkeit, Seriennummer, Zertifikatsnummer, Baujahr sowie Marke und Modell verfügen. Außerdem befindet sich auf der Rückseite ein Identifikations- oder Registrierungsetikett. – TF

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