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„Wieso darf ich mein Eigentum im Tourismus nicht nutzen?“ – Die Frage wird hier geklärt

Die Antwort is so simpel, darauf kann jeder kommen...

Lesedauer 2 Minuten

Gran Canaria – Eine Frage wird von vielen Eigentümern und auch Interessierten bezüglich des Verbotes der Eigennutzung von Apartments in den touristischen Zentren von Gran Canaria immer wieder gestellt. „Wieso wird es mir verboten, mein Eigentum zu nutzen?“ In der Tageszeitung Canarias7 haben Sachverständige diese Frage beleuchtet und beantwortet.

Die Anwältin Rosa Martínez von der Anwaltskanzlei Montero y Aramburi erklärte, dass diese Eigentümer nicht verstehen, dass man keine Wohnung gekauft hat, sondern lediglich eine Touristenunterkunft. „Sie haben kein Haus gekauft. Zudem haben die Personen, die diese Immobilien verkauft haben, nicht davor gewarnt, was man da eigentlich kauft, dass es sich um eine Touristenunterkunft handelt, mit einem klar geregelten Gesetz. Es ist dasselbe wie der Kauf eines Ladenlokals, darin kann man auch nicht wohnen, man kann zwar eine Nutzungsänderung im Rathaus beantragen, aber ob es genehmigt wird, ist offen“, sagte sie.

Diese „Nichtvereinbarkeit von Touristenunterkünften und Wohnungsnutzung geht auf das Richtliniengesetz von 2003 zurück“, so Martínez weiter. Dieses ist seit 20 Jahren unverändert gültig, da es das gewünschte Tourismus-Modell der Kanarischen Inseln ist und von allen Regierungen unangetastet blieb.

Das komplexe Thema des Wohnungsmangels für Angestellte im Tourismus müsse „analysiert, und reflektiert betrachtet werden, es erfordert auch einen guten Willen“, so Martínez weiter. Sie lehnt ach Sanktionen in diesem Zusammenhang ab, obwohl seit 2020 lediglich sechs Bußgelder verhängt wurden. Der Tourismusexperte Antonio Garzón weist noch darauf hin, dass „es notwendig ist, jetzt nach Lösungen zu suchen“, denn trotzt des bekannten Problems werden täglich Immobilien im Tourismus verkauft.

Die Politik ist sich auch uneins, viele wollen alles so lassen, wie es ist, es gibt aber auch Stimmen, die Anpassungen fordern. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Bisher nur 6 Sanktionen gegen Immobilienbesitzer in touristischen Anlagen, vom 11.04.2023
Bußgelder zugestellt – Tourismusgesetz wird nach 10 Jahren angewendet – Proteste!, vom 10.04.2023

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