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Achtung – Ab dem 11. Mai 2021 gelten die neuen Höchstgeschwindigkeiten in Spanien!

Spanien/Kanaren – Die Änderung der Verkehrsregeln, in denen die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Städten enthalten sind, wurde am 10. November vom Ministerrat genehmigt. Damit diese Änderung den Bürgern bekannt gemacht werden konnten und die lokalen öffentlichen Verwaltungen genügend Zeit hatten, um die Beschilderung und / oder Infrastruktur anzupassen, wurde ab der Veröffentlichung des Gesetzes im BOE ein Zeitraum von sechs Monaten festgelegt, damit diese Änderungen dann in Kraft treten können.

Dies bedeutet, ab dem 11. Mai 2021 gelten nun die neuen Höchstgeschwindigkeiten in den Städten des Landes. An der Stelle möchten wir daran erinnern, dass auf städtischen Straßen, die lediglich über einen Fahrstreifen verfügen die zugelassene Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h reduziert wird. Bei Straßen die jeweils einen Fahrstreifen in beide Richtungen besitzen ist die neue Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Wenn es zwei oder mehr Fahrstreifen in jede Richtung gibt, dann ist die neue Höchstgeschwindigkeit mit 50 km/h im Gesetz festgelegt. Fahrstreifen für Busse, oder andere speziell vorgesehene Benutzer werdend dabei nicht berücksichtigt!

Mit den Maßnahmen sollen die Verkehrsunfälle im Land noch weiter reduziert werden. Studien belegen, dass je nach Aufprallgeschwindigkeit das Sterberisiko deutlich schwankt. Wenn ein Fahrzeug einen Fußgänger mit 30 km/h trifft, liegt das Sterberisiko bei 10 %, sollte die Geschwindigkeit jedoch 50 km/h betragen, dann liegt das Sterberisiko bei 90 %. Des Weiteren hat das Verkehrsministerium festgestellt, dass in Städten wo es schon Zonen mit Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h gab, die Unfallrate um 40 % gesunken ist.

Zudem sind solche Maßnahmen sowohl weltweit auf einer Konferenz in Stockholm und in der EU im Rahmen der europäischen Verkehrssicherheitspolitik ohnehin vorgesehen, um diese bis 2030 umzusetzen. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Neue StVO in Spanien – Viele Straßen in Städten künftig auf 30 km/h begrenzt, vom 10.11.2020

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