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Ab Januar 2025 wird Mogán wohl 15 Cent Tourismusabgabe von jedem Gast pro Tag kassieren

Diese Gebühr kann jährlich angepasst werden!

Lesedauer 4 Minuten

Mogán – Auf einer Pressekonferenz stellte die Bürgermeisterin von Mogán, Onalia Bueno gemeinsam mit dem Generaldirektor von Gestiona (lokale Kapitalgesellschaft der Gemeinde Mogán) die ab Januar 2025 geltende Tourismusabgabe vor. Jedoch muss diese Abgabe, die gerne auch als Kurtaxe bezeichnet wird, erst noch vom Gemeinderat in der kommenden Sitzung, die am 12. Dezember 2024 stattfinden wird, genehmigt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass dies problemlos passieren wird.

15 Cent pro Tag und Person als Tourismusabgabe
Zahlen muss diesen Betrag jeder, der in einer Unterkunft in Mogán, dabei ist es egal welche Art, übernachtet. Sprich, Hotels. Apartmentanlagen und Ferienwohnungen gleichermaßen müssen diesen Betrag kassieren. Ob die Betriebe diese 15 Cent direkt an die Kunden weitergeben, oder ob diese aus den Einnahmen mitfinanziert werden, können die Betriebe letztendlich selbst entscheiden.

Jedes Halbjahr müssen die Betriebe diese Tourismusabgabe an die Stadtkasse von Mogán überweisen. Konkret an die für Gebührenerhebung zuständige Gesellschaft Gestiona.

Die Tourismusabgabe wurde nach einer detaillierten Studie ermittelt, in der die nicht finanzierten Kosten der von der touristischen Aktion und der Nachhaltigkeitsverpflichtung betroffenen Dienstleistungen und Aktivitäten ermittelt wurden, die sich in der Gemeinde in diesem Jahr auf 2.716.402,40 Euro belaufen.

Diese Kosten wurden anteilig (44,75 % der Kosten werden durch Urlauber verursacht) auf jeden Touristen pro Tag umgelegt und damit kam die Gemeinde auf die 15 Cent pro Nacht und Person.

Legt man diese Tourismusabgabe zugrunde, zahlt eine vierköpfige Familie, die sieben Tage lang in einer Ferienunterkunft in Mogán übernachtet, insgesamt 4,20 Euro, also 1,05 Euro pro Person. Andererseits wird bei der Erhebung dieser Gebühr keine Befreiung oder kein Bonus gewährt, wobei unabhängig von der Art der Beherbergungsbetriebe die gleiche Gebühr festgesetzt wird.

Jährliche Anpassung der Tourismusabgabe

Diese 15 Cent sind dabei nicht fest in Stein gemeißelt, denn die Gemeinde behält sich das Recht vor, diese Tourismusabgabe jährlich anzupassen. Alles wird immer davon abhängen, wie stark die Belegung der Gemeinde im aktuellen Jahr sein wird, dementsprechend wird die Gebühr für das darauffolgende Jahr festgelegt.

Sollte die Gemeinde beispielsweise die Sanierung von Puerto Ricos Infrastruktur im Jahr 2026 in den Haushalt aufnehmen, was in etwa 20 Millionen Euro kosten würde, dann würde die Abgabe auf 1,14 Euro pro Person und Tag steigen, wenn die Belegung 2025 gleichwertig zu 2024 ausfällt.

Gründe für die Tourismusabgabe in Mogán

Bueno wies darauf hin, dass diese Rate aus „der Erschöpfung der wirtschaftlichen Überanstrengung“ entsteht, die die lokale Verwaltung aufbringen muss, „um Dienstleistungen, öffentliche Räume und touristische Infrastrukturen in optimalem Zustand zu halten“.

Zudem müsse die Gemeinde auch in der Lage sein, neue Maßnahmen umzusetzen. Nur so könne man ein „wettbewerbsfähiges Reiseziel bleiben“. Da viele Einnahmen aus den touristischen Gemeinden auch in die Gemeinden abfließen, die kaum Tourismus haben, sieht man sich zu einem solchen Schritt gezwungen.

Bisher haben ausschließlich die Einwohner der Gemeinde die gesamte Infrastruktur finanziert, obwohl diese nicht alleine diese Infrastruktur verwenden. „In Mogán können wir nicht länger warten und ich sehe mich als Bürgermeister verpflichtet, nach einer Formel zu suchen, und wir haben sie in diesem Gemeindetarif gefunden“.

So kann Mogán eine solche Tourismusabgabe umsetzen
Eigentlich kann eine Gemeinde keine eigenen Steuersätze einführen. Allerdings, so erklärte es Eduardo Álamo von Gestiona, können „lokale Gebühren erhoben werden“. So ist es „im Kommunalgesetz in Artikel 20 vorgesehen“. Die Tourismusabgabe wird als Gebühr deklariert und nicht als Steuer.

Jedoch ist Mogán damit auch an die Verwendung der Einnahmen gebunden, denn Gebühren können und dürfen nur für bestimmte Zwecke, die festgelegt werden müssen, verwendet werden. In dem Fall also für Infrastruktur und Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit dem Tourismus.

Im Fall von Steuern wäre dies nicht zwingend erforderlich, und die öffentliche Verwaltung könnte beschließen, den Erlös entsprechend den Ausgaben der autonomen Gemeinschaft in den von ihr festgelegten Posten zu investieren.

Interessant ist, dass Mogán so die allererste Gemeinde in ganz Spanien sein wird, die Extragebühren von Touristen kassieren wird. Auf den Balearen und in Katalonien gibt es eine regionale Zwangsabgabe, die jedoch von den autonomen Regierungen festgelegt wurde. – TF

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