In diesem BLOG-Beitrag von Gran Canaria beschäftigen wir uns nochmals mit der spanischen Weihnachtslotterie (El Gordo). Denn diese steht bald wieder an und es mehren sich die Fragen danach, was ich wirklich ausgezahlt bekomme, wenn ich gewinnen sollte. Nun, in Spanien verdient auch das Finanzministerium an einem Lottogewinn mit, zumindest ab einem Gewinnbetrag von 40.000 Euro.
Lottogewinne unterliegen in Spanien einer Sonderbesteuerung, die direkt an das Finanzamt abgeführt werden muss. Dies gilt natürlich auch für die Weihnachtslotterie. Viele träumen von einem dicken Gewinn bei der Weihnachtslotterie und kaufen fleißig Lose dafür. Doch wie viel kassiert das Finanzamt denn jetzt wirklich, wenn man bei der Weihnachtslotterie einen Gewinn einfährt?
Wie das Finanzministerium im Jahr 2020 festlegte, sind Gewinne, die 40.000 Euro übersteigen, steuerpflichtig. Diese Art von Sondersteuer gilt für Gewinne von staatlichen Lotterien, autonomen Gemeinschaften, der Spanischen nationalen Blindenorganisation und dem Spanischen Roten Kreuz. Daher müssen die Gewinne aus der Weihnachtslotterie, bei der es sich um eine staatliche Lotterie- und Wettverlosung handelt, die diesen Betrag übersteigen, mit dem Teil besteuert werden, der diesen Wert übersteigt.
Preise, die diesem Betrag entsprechen oder darunter liegen, sind von der Quellensteuer befreit. Dies bedeutet, dass alle Gewinne abwärts der Gewinnklasse 4 steuerfrei sind. Denn diese liegen bei einem üblichen 1/10-Los bei unter 40.000 Euro.
Tabelle zu den Steuern, die man bei der Weihnachtslotterie abführen muss:
Gewinnklasse | Gewinnbetrag | Zu zahlende Steuern | Geld, das ausgezahlt wird |
Der dicke (El Gordo) |
400.000 € | 72.000 € | 328.000 € |
Zweiter Preis | 125.000 € | 17.000 € | 108.000 € |
Dritter Preis | 50.000 € | 2.000 € | 48.000 € |
Vierter Preis | 20.000 € | 0 € | 20.000 € |
Fünfter Preis | 6.000 € | 0 € | 6.000 € |
Pedrea | 100 € | 0 € | 100 € |
Erstattung | 20 € | 0 € | 20 € |
Bei der Gewinnabholung ist man dazu verpflichtet, das Formular 136 auszufüllen, dann bekommt man den in der Tabelle genannten Betrag für 1/10-Los ausgezahlt. Entsprechen der Los-Anteile bis hin zu einem ganzen Los, steigen also auch die Steuerbeträge an und können demnach bis zu 720.000 Euro betragen! Allerdings muss man den Gewinn dann nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung eintragen, da dieser Gewinn ja bereits verteuert wurde.
Selbst wenn ein Los mehrere Gewinne einfährt, was durchaus möglich sein kann, gilt die 40.000-Euro-Grenze. Wenn man mit der Gesamtsumme der Weihnachtslotterie also unter 40.000 Euro pro Los bleibt, zahlt man keine Steuer auf den Gewinn.
Wir wünschen allen, die an der Weihnachtslotterie teilnehmen, viel viel Glück!
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