Kanarische Inseln – Vizepräsident Pablo Domínguez hat vor Kurzem einen neuen Konsumentenbonus für Residenten der Kanarischen Inseln vorgestellt, das Konsumguthaben als Gutschein. Mit dieser neuen Subvention will die Regierung den lokalen Handel stärken und dem Verbraucher gleichzeitig etwas zugutekommen lassen. Man kann für 25 Euro ein Guthaben in Höhe von 50 Euro bekommen, welches man dann in teilnehmenden Geschäften aufbrauchen kann. Jeder Konsument kann bis zu vier solcher Gutscheine erwerben, sprich er zahlt dann 100 Euro und bekommt dafür 200 Euro. Dies kann sogar auf bis zu 28 Gutscheine ausgeweitet werden, da man pro Insel je vier Gutscheine kaufen kann.
Für die Konsumenten ist ab dem 15. April 2024 die Webseite https://bonoconsumoarchipielago.com/ für die Registrierung freigeschaltet. Maximal 80.000 solcher Guthaben können erworben werden. Es ist also davon auszugehen, dass dieses Guthaben relativ schnell aufgebraucht sein wird. Um den Gutschein zu erwerben, müssen aber auch persönliche Daten angegeben werden, darunter Ausweisdaten, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Danach bekommt man den QR-Code, welcher als Gutschein fungiert.
Wichtige Eckpunkte zum Konsumguthaben
Um das Guthaben einlösen zu können, ist dieser QR-Code erforderlich, uns auch ein Ausweisdokument, da das Guthaben nicht übertragbar ist. Wichtig dabei ist, die Gutscheine können nur in den teilnehmenden Geschäften auf den jeweiligen Inseln, für die der Gutschein erworben wurde, eingelöst werden. Man kann also sowohl für Teneriffa als auch Gran Canaria und die anderen Inseln Gutscheine erwerben. Ein Knackpunkt ist, dass jedes Geschäft maximal 5.000 Euro an Gutscheinen einlösen kann, wenn das Limit erreicht ist, entfällt das Geschäft auf der Liste der möglichen Orte zum Einlösen des Guthabens. Dabei ist die Gesamtmenge der Gutscheine pro Insel limitiert: Für Teneriffa stehen 29.455 Gutscheine zum Verkauf; auf El Hierro, 2.419; La Gomera, 2.826; La Palma, 4.293; Gran Canaria, 29.620; Lanzarote und La Graciosa, 6.469; und Fuerteventura, 4.920.
Seit dem gestrigen Mittwoch können sich die Händler auf dem oben genannten Portal für die Teilnahme registrieren. Die vollständige Liste kann dann vom Konsumenten eingesehen werden, sobald diese Registrierung abgeschlossen ist.
Das gekaufte Guthaben muss bis zum 31. Mai 2024 eingelöst werden, restliche Gutscheine würden danach verfallen. Ausgeschlossen von diesen Gutscheinen sind Geschäfte für Nikotinprodukte, Lotterien und Glücksspiel, Aufladung von Telefonkarten oder Kauf von Geschenkkarten. Ebenso ausgeschlossen sind alle Arten von Alkohol und Abos auf Onlineplattformen. – TF