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Eckpunkte des neuen Tourismusgesetzes – Jetzt online einsehbar

Vorschläge und Kritik können bis zum 2. Mai 2024 eingereicht werden!

Kanarische Inseln – Seit dem gestrigen Mittwoch liegt das geplante neue Tourismusgesetz der Kanarischen Inseln zur Konsultation für die Bürger aus. Es soll das alte Gesetz von 2015 ablösen und insbesondere die Ferienvermietung von Wohnraum neu und besser regulieren. Künftig sollen es die Rathäuser sein, die anhand der städtebaulichen Planung die Lizenzen für die touristische Vermietung erteilen werden. Auf einer Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung sagte die zuständige Tourismusministerin, Jessica de León, dass es „nicht um Verbote, sondern um Planung und Anordnungen“ geht. Künftig können Ferienvermietungen nur stattfinden, „wenn es die Stadtplanung erlaubt“.

Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist der Faktor, dass ein Grundstück, welches für Residenzialzwecke ein klassifiziert ist, künftig keine touristische Nutzung jedweder Art erlauben wird. Dies „ist eine Änderung gegenüber der geltenden Regelung, die keine qualitativen oder quantitativen Grenzen festlegt“, so de León. Derzeit sieht das Gesetz vor, dass jede „der 1,78 Millionen Immobilien auf den Kanaren mit einer verantwortungsvollen Erklärung für diesen Zweck genutzt werden kann“.

Mit dem Gesetz will die Regierung ein „Gleichgewicht“ zwischen dem „Recht auf Wohnraum und der unternehmerischen Freiheit herstellen“. Daher sieht das Gesetz vor, dass die Gemeinden 90 % der bebaubaren Flächen (Urbanizable) einer festen Nutzung zuweisen müssen, auf den sogenannten „grünen Inseln“ liegt dieser Wert bei 80 %. Dazu werden alle notwendigen Instrumente bereitgestellt, damit die Gemeinden dies auch rasch umsetzen können und die Stadtplanung dahingehend anpassen können.

Eines dieser Instrumente ist das neue „Vacation Housing Dashboard“, ein digitales Tool, mit dem „die Entwicklung dieser Unterkunftsmodalität in Echtzeit und georeferenziert eingesehen werden kann“. Zudem soll ein direkter elektronischer Zugang zum Touristenregister eingeführt werden, „um die Informationen und Kontrolle der Aktivität zu koordinieren“.

Gemeinden als auch Vemieter hätten neue Pflichten

Der Generaldirektor für touristische Entwicklung, Miguel Ángel Rodríguez fügte hinzu, dass die Gemeinden „nachweisen müssen, dass man über ausreichend Land für Wohnraum verfügt und nicht von den Vorschriften des angespannten Wohnungsmarkts betroffen ist“. Dies bedeutet also, wenn beispielsweise Las Palmas de Gran Canaria einen Antrag für die Nutzung des Gesetzes zum angespannten Wohnmarkt stellt, können in diesem Moment für 2 Jahre keine neuen Ferienimmobilien in der Stadt registriert werden, selbst dann nicht, wenn die Klassifizierung der Grundstücke es zulassen würde.

Zudem sind diverse Nachhaltigkeitsfaktoren in das Gesetz geschrieben, diese müssen bei der Genehmigung zur touristischen Lizenz ebenfalls eingehalten werden. Ein Indikator dafür wird auch sein, dass Gebäude, die neu gebaut werden, in den ersten 10 Jahren in keinem Fall für touristische Zwecke verwendet werden dürfen. Diese Neubauten müssen zunächst dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn man alle Kriterien erfüllt, muss weiterhin eine Verantwortungserklärung abgegeben werden, diese muss aber die entsprechenden Berichte und Genehmigungen der Gemeinde enthalten, da ansonsten keine touristische Vermietung erlaubt wird.

Die Offenlegung ist bis zum 2. Mai 2024 einzusehen und bis dahin können Zweifel und Vorschläge eingereicht werden, die dann von der Regierung bearbeitet werden müssen. Dies ist nur online möglich, und dazu schauen Sie auf diesem LINK vorbei. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Der Entwurf für das Gesetz zur Ferienvermietung wird zur Konsultation ausgelegt, vom 02.04.2024
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