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Neues Registrierungsgesetz im Tourismus von Spanien sorgt für Unmut – Datenkrake Staat?

Bankdaten, Handynummer und Co. werden vom Staat verlangt...

Lesedauer 3 Minuten

Kanarische Inseln – Ein neues Registrierungsgesetz drangsaliert die Tourismusbranche und die Reisenden bzw. Buchenden. Denn ab dem 1. Oktober sollen Unterkünfte, Reiseanbieter, Vermittlungsplattformen, Leihwagenfirmen und Co. diverse zusätzliche Daten für die spanischen Sicherheitsbehörden erheben und diese an diese Behörden übermitteln.

Bisher ist die Vorlage eines Passes oder eine Identifikationskarte ausreichend, um sich korrekt in Unterkünften zu registrieren. Künftig verlangt der Staat dann auch die Übermittlung der Zahlungsdaten (Kreditkartendaten oder Bankdaten des Buchenden), eine Handynummer und andere Dinge, alles private Daten, die bisher so nicht vom Staat abgefragt wurden und nicht verpflichtend waren. Zudem sind dies letztendlich Daten, die nicht offiziell etwas belegen können oder nachgeprüft werden können. Unter dem Strich sensible private Daten der Gäste.

Gegen dieses Gesetz rebellieren die Hotels im ganzen Land nun. Denn der spanische Hotelverband CEHAT geht davon aus, dass es zu einem „echten Chaos“ kommen wird. Sollte das Gesetz nicht angepasst werden. Denn eine Einhaltung des Gesetzes ist faktisch nicht möglich. Dazu hat der Verband ein Schreiben an die Ministerien für Tourismus und Inneres geschickt, auch die Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil hat eine Kopie des Schreibens erhalten. Darin fordert der Hotelverband eine Überprüfung des Gesetzes.

Mehrere Nachteile durch das Registrierungsgesetz

Der Hotelverband weist in dem Schreiben gleich auf diverse Nachteile hin, einmal wäre dort der „Wettbewerbsnachteil“ sowohl auf nationalem als auch internationalem Markt. Die „Auferlegung solcher Regeln für spanische oder in Spanien tätige Unternehmen bildet einen klaren Nachteil gegenüber Mitbewerbern in anderen EU-Staaten“, heißt es in dem Schreiben.

Zudem sei die „zur Einhaltung der Registrierungs- und Kommunikationspflichten erforderliche technische Infrastruktur nicht voll funktionsfähig, was zu Rechtsunsicherheit führt. Die Unmöglichkeit der Einhaltung erhöht die Wahrscheinlichkeit von Betriebs- und Reputationsrisiken für die verpflichteten Unternehmen“.

Ein Mangel an der notwendigen Konkretisierung und Klarheit im Registrierungsgesetz wurde ebenfalls festgestellt, denn es gibt diverse Lücken in dem Gesetz, was zu weiterer „Rechtsunsicherheit führt“. Zudem ignorieren diese Vorschriften „die betriebliche Komplexität der betroffenen Unternehmen, die Schwierigkeiten haben werden, die erforderlichen Daten VOR der Erbringung von Dienstleistungen zu erheben“.

Letztendlich sei diese neue Verpflichtung eine „übermäßige Verwaltungsbelastung“, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, die immerhin 95 % des gesamten Tourismussektors ausmachen.

Abschließend gab CEHAT an, dass „die Umsetzung dieser Anforderungen die Betriebskosten und die Verwaltungskomplexität erhöhen, was viele Unternehmen nicht akzeptieren können, da sie zusätzlich zu den offengelegten Betriebs- und Reputationsrisiken mit schwerwiegenden Wirtschaftssanktionen bei Nichteinhaltung konfrontiert sind“.

Daher fordert man die Behörden und Ministerien dazu auf, das Registrierungsgesetz dahingehend zu überarbeiten, dass eine Verhältnismäßigkeit und Datenminimierung sowie eine lange Übergangsfrist der technischen Anpassung der Systeme ermöglicht wird.

Bei einer Nichtanpassung warnt man vor einer deutlichen Verschlechterung der zur Verfügung stehenden Daten. Was einen Verlust der Zuverlässigkeit für die staatlichen Sicherheitsorgane bedeuten würde. – TF

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