Las Palmas – Der oberste kanarische Gerichtshof hat einen jungen Mann im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch freigesprochen und gab damit der Berufung des Angeklagten stattgegeben. Begründet wird dies mit den widersprüchlichen Angaben der Klägerin. Die Ereignisse, auf denen die Anklage beruhte, fanden am 6. Dezember 2018 in Las Palmas de Gran Canaria statt. Eine junge Frau im Alter von 19 Jahren aus Deutschland war zu Gast im Nachtclub Urban und gönnte sich mit drei Freunden ein Drink. Dort traf sie auf den Angeklagten, einen 18-jährigen jungen Mann.
Nach der Darstellung der Anklägerin vor dem Landgericht Las Palmas verließen sie und der Angeklagte den Club nachdem man etwas getanzt hatte, man zog durch die umliegenden Straßen im Hafenviertel und unterhielt sich dabei. Dann wurden gar Küsse ausgetauscht, der Klägerin wurde irgendwann schlecht und sie setzte sich auf den Bürgersteig. Im Urteil des Landgerichtes hieß es, dass danach der sexuelle Missbrauch stattfand, während die Angeklagte dem jungen Mann sagte, er solle das nicht tun und sie zurück in den Nachtclub bringen, was letztendlich auch geschah.
Der Angeklagte bestritt vor Gericht stets diese Darstellung und gab an, dass jede sexuelle Handlung, die zwischen den beiden stattfand, einvernehmlich war. Er gab sogar an, dass die Anklägerin die „Initiative ergriff, mich zu küssen; sie legte ihre Hand auf meine Genitalien und wir begannen uns gegenseitig zu masturbieren. Dann, ein paar Minuten später drang ich in sie ein, als Passanten auftauchten, wollte sie zu einem anderen Ort gehen, der intimer ist“.
In einer anderen Straße begann das Spiel von vorne, bis der Angeklagte letztendlich zum sexuellen Höhepunkt kam, der jedoch zwischen seiner Hose auf dem Boden landete. Anschließend wollte er Telefonnummern tauschen, die junge Frau gab an, diese nicht zu kennen und sagte dem jungen Mann, dass sie ihn auf Instagram hinzugefügt habe, was sie dann für ihn mit ihrem Profil auf seinem Smartphone auch tat. Dann wurde der jungen Frau wieder schlecht und sie wollte zurück in den Nachtclub, um nach ihren Freunden zu suchen.
Das erste Urteil wird als ungültig eingestuft
Im Urteil des Landgerichts wurde der Angeklagte zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt; das konnte der oberste Gerichtshof so nicht bestätigen und sprach den jungen Mann frei. Neben den widersprüchlichen Aussagen gab der oberste Gerichtshof an, dass der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ keine Anwendung fand und daher der Freispruch nur richtig sei.
Die Widersprüche erkannte das Gericht darin, dass die Frau zunächst von einem Unbekannten gesprochen hatte, der sie zwang, den Nachtclub zu verlassen, dann aber bereits beim Ermittlungsrichter angab, dass sie den Mann im Club kennengelernt hatte. Auch die Abläufe zum Verlassen des Clubs wurden verschieden dargestellt. Der junge Mann sei erst nach einem Kuss der Frau nach draußen gefolgt, nicht wie von ihr zunächst angegeben aufgrund eines Zwanges.
Einen weiteren Widerspruch sieht das Gericht darin, wie die beiden zurück in den Nachtclub kamen, denn das taten Sie zusammen und mit den jeweiligen Händen des anderen an den Hüften, also eher innig und vertraut, nicht so als hätte etwas unfreiwillig stattgefunden. Es war sogar ein Polizeiwagen vor dem Club unterwegs, den aber niemand aufsuchen wollte. – TF
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