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San Bartolomé de Tirajana hofft Eilverordnung bis zum Sommer 2025 verabschiedet zu haben

Die kanarische Regierung habe angeblich kein Mitspracherecht.

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San Bartolomé de Tirajana – Laut Alejandro Marchial (CC), arbeitet die Gemeindeverwaltung bereits an der Eilverordnung, um die gemeinsame Nutzbarkeit von Immobilien für touristische- und Wohnraumzwecke herzustellen. Laut seinen Prognosen könnte es im Sommer 2025 soweit sein, dass diese Verordnung in Kraft tritt. Wobei es noch unklar ist, ob diese Verordnung eine Umweltstudie benötigt oder nicht.

Die Verordnung soll darauf abzielen, die Nutzung von Grundstücken, die als touristisch eingestuft sind, auch für Wohnraum nutzbar zu machen. Damit würden die Sanktionen, die anhand des Tourismusgesetzes verhängt werden, wegfallen. Die Bußgelder dafür belaufen sich auf rund 2.200 Euro und dies betrifft aktuell mehr als 400 Eigentümer in der Gemeinde. Im Grund geht es der Gemeinde jedoch nicht darum, aus einem touristischen Gebiet eine Wohnsiedlung werden zu lassen. Vielmehr will man die derzeitige Einstufung der Immobilie so abändern, dass dort „auch ein Zweitwohnsitz registrierbar ist“, so Marchial.

Da dies dann eine städtische Verordnung ist, würde dies für alle Grundstücke mit derzeit touristischer Nutzung im gesamten Gemeindegebiet gleichermaßen gelten. Dazu wäre dann weder eine gesonderte Vereinbarung noch eine vorherige Genehmigung erforderlich. Damit will man allen Eigentümern eine gewisse „Rechtssicherheit geben“.

So geht es mit der Eilverordnung weiter

Über den aktuellen Sommer hinweg soll mit der lokalen Umweltbehörde abgeklärt werden, ob für eine solche Eilverordnung eine entsprechende Umweltstudie erforderlich ist oder nicht.

Wenn dieses Verfahren nicht erforderlich ist, hofft Marichal, die erste und endgültige Genehmigung der Verordnung im ersten Halbjahr 2025 abzuschließen. Nach der ersten Genehmigung muss sie öffentlich ausgestellt werden, zudem muss diese zu Konsultationszwecken dem Ministerium für Territoriales der Kanarischen Inseln vorgelegt werden. Das lokale Tourismusministerium des Cabildo de Gran Canaria bekommt ebenfalls eine Abschrift, aber beide Instanzen haben in diesem Fall kein Mitspracherecht, auch wenn die Vorlage obligatorisch ist. Wenn diese beiden Institutionen Einwände hätten, müsste der gerichtliche Weg eingeleitet werden.

Marchial betont, dass er nicht weiß, ob „die Regierung diese Maßnahme befürworte oder nicht“, aber er erinnerte daran, dass Bürgermeister Marco Aurelio Perez auf der Plenarsitzung erklärte, dass es das kanarische Tourismusministerium war, welches den Vorschlag unterbreitet hatte. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Erinnerung des Tourismusministeriums: Wohnraum und Tourismus nur Grundstück für Grundstück kombinierbar, vom 04.07.2024
Nutzung von Wohnraum und touristischer Vermietung in San Bartolomé wird vereinbar gemacht, vom 27.06.2024

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