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Telegram-Dienst soll in Spanien richterlich blockiert werden

Der Beschluss basiert auf einer eingereichten Beschwerde durch Mediaset, Antena 3 und Movistar

Spanien – Heute um kurz vor 17 Uhr meldete die Nachrichtenagentur EFE, dass Richter Santiago Pedraz vom nationalen Gerichtshof den Telekommunikationsnetzbetreibern angeordnet hat, binnen drei Stunden den Zugang zum Instant-Messaging-Dienst Telegram in Spanien zu blockieren. Diese Anordnung gilt ab dem Eingang der richterlichen Verfügung bei den Betreibern. Der Beschluss des Richters basiert auf einer eingereichten Beschwerde durch Mediaset, Antena 3 und Movistar. Darin werfen die drei Konzerne dem Dienst Telegram vor, ohne Genehmigung urheberrechtlich geschützte Inhalte zu hosten.

Die vom Richter Pedraz angeordnete Maßnahme sei eine „Vorsichtsmaßnahme im Rahmen eines Verfahrens wegen eines Verbrechens mit fortlaufender Verletzung von Rechten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum durch verschiedene Kanäle auf dem Dienst“. Der Richter selbst empfindet die Maßnahmen als „notwendig, angemessen und verhältnismäßig“, da es keinerlei Alternative gibt, die die Wiederholung der gemeldeten Ereignisse stoppen könnte.

Hauptgrund für diese drastische Maßnahme, den Zugang zu Telegram zu blockieren, ist die Weigerung der Behörden der Jungferninseln, mit der Rechtshilfekommission zusammenzuarbeiten. Die Rechtshilfe hatte die Behörden der Jungferninseln angefragt, bestimmte technische Daten, die zur Identifizierung der Eigentümer der Telegram-Kanäle mit illegalen Inhalten beitragen, herauszugeben. Die Verletzung des geistigen Eigentums ist eigentlich eine Privatsache, aber hier sehen die Gerichte keine Möglichkeit, als einzugreifen. Es sind noch zahlreiche Verfahren offen, die ebenfalls den gleichen rechtlichen Hintergrund haben und daher sehe man keine andere Möglichkeit als die Möglichkeit der Wiederholung zu blockieren.

Am 28. Juli 2023 hatte man die Jungferninseln zur Zusammenarbeit aufgefordert, bisher ohne jedweden Erfolg. Auf den Jungferninseln hatte man lediglich den Dienst aufgefordert, eine Kommunikation mit den Behörden in Spanien aufzunehmen. Dies passierte nicht, daher nun die Blockade.

Für den Richter ist es auch die einzige mögliche Maßnahme, weil dies sicherstellen würde, dass der „Zugriff über das Telegram-Netzwerk auf die illegalen Inhalte somit beendet wird“. Pedraz stützt die Entscheidung auf Artikel 13.2 der Strafprozessordnung.

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