Spanien / EU – Die Venedig-Kommission, ein Beratungsgremium des Europarates, bestätigte gestern, dass das in Spanien geplante Amnestie-Gesetz, welches sich derzeit in der parlamentarischen Bearbeitungsphase befindet, rechtmäßig ist und es wurde betont, dass die Gewaltenteilung durch dieses Gesetz nicht berührt wird. So bestätigten es Quellen der PSOE-Fraktion in den Medien.
Die gleichen Quellen gaben an, dass die Venedig-Kommission zu dem Schluss gekommen ist, dass das zwischen der PSOE und JUNTS sowie ERC verhandelte Amnestie-Gesetz allen Anforderungen der Legalität entspricht: Die Achtung des Völkerrechts, Rechtssicherheit durch klare Definition der Amnestie und deren Ausnahmen und eine Verfahren, welches Debatte und Beteiligung ermöglicht.
Die Gewaltenteilung ist durch das geplante Gesetz nicht berührt, weil es bestimmte Handlungen gemäß dem Gesetz den Richtern im Land überlässt. Also entscheiden letztendlich Richter, ob die Amnestie gewährt wird oder nicht.
Die Venedig-Kommission wurde eingeschaltet, weil per Senatsbeschluss der PP-Senatoren, die eine Mehrheit im spanischen Senat innehaben, einen Bericht durch die Venedig-Kommission angefordert haben. Diese hat dann entsprechende Anhörungen von Regierungsmitgliedern, Kongressabgeordneten, Senatsmitgliedern und Richtern durchgeführt, um den entsprechenden Bericht zu verfassen.
Das ist die Venedig-Kommission
Die Kommission wurde am 10. März 1990 gegründet. Sie besteht aus 61 Mitgliedern und diese stammen nicht nur aus der EU. Alle 47 Mitgliedsstaaten sowie diverse Länder wie Algerien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Israel, Korea, Marokko, Mexiko und die USA sind darin vertreten. Alle Mitglieder sind Fachleute für Verfassungs- und Völkerrecht oder Verfassungsrichter. Sie können auch Abgeordnete eines Parlaments der Mitgliedsstaaten sein. Jedes Mitglied ist für 4 Jahre in der Kommission tätig und wird vom Mitgliedsstaat selbst entsandt.
Die Venedig-Kommission (Europäische Kommission für Demokratie durch Recht) ist eine Einrichtung des Europarates, die Staaten verfassungsrechtlich berät. Eigenen Angaben zufolge spielt sie „eine führende Rolle, wenn es gilt, in Osteuropa Verfassungen auszuarbeiten, die den Normen des europäischen Verfassungsrechtsbestands entsprechen“. – TF
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