Agüimes/Las Palmas – Die erste Strafkammer des Provinzgerichts von Las Palmas hat ein Urteil gegen Vergewaltiger Santiago PH im Zusammenhang mit Vergewaltigung und Körperverletzung unter Verwendung einer illegalen Waffe von 18 Jahren und zwei Tagen Haftstrafe gefällt. Das Urteil bezieht sich auf die Tat, die in der Nacht vom 1. auf den 2. April 2020 am Strand „Playa de Vargas“ begangen wurde. Der Angeklagte drang in ein Zelt ein, worin eine junge Frau und ein Mann übernachteten.
Er verbarg seine Identität mit einem Sweatshirt und einer Sturmhaube. Er war zu diesem Zeitpunkt mit einem etwa 20 Zentimeter langen Messer bewaffnet. Er behauptete gegenüber den beiden Opfern, dass er Polizist sei. Dann zwang er die Frau, ihren Partner mit Kabelbindern zu fesseln. Nachdem er das Paar bewegungsunfähig gemacht hatte, zwang er die Frau dazu, ihn zu einem verlassenen Gebäude zu begleiten, welches etwa 300 Meter entfernt vom Zeltplatz liegt. Er bedrohte die Frau stets mit dem Leben. An dem Gebäude angekommen, wurde die Frau durch den Täter sexuell missbraucht.
Nach dem Angriff ließ Santiago PH die Frau auf der Farm zurück, wo sie von einem Mann gefunden wurde, der im Morgengrauen mit seinem Hund spazieren ging. Der Partner war in der Zeit der Vergewaltigung im Zelt gefesselt und geknebelt. Ihm gelang es gegen 22:45 Uhr sich selbst zumindest teilweise zu befreien, nachdem er einen Kabelbinder mit einer Dose durchtrennen konnte. Er verständigte dann umgehen die Notrufzentrale 1-1-2, die Guardia Civil hat den Mann dann um kurz nach Mitternacht in dessen Zelt am Playa de Vargas gefunden.
Die Aussagen der Opfer waren für die Formulierung des Urteils von grundlegender Bedeutung. Das weibliche Opfer beschrieb ausführlich den Schrecken, den sie während der Entführung und des Übergriffs erlebte. Das Paar konnte auch ohne Zweifel die Zusammenhänge genau schildern, wie es letztendlich zu der Hilfe durch die Guardia Civil kam. Zudem wurde an den Kabelbindern die DNA des verhafteten Mannes sichergestellt, auch fand die Polizei in dessen Haus die gleichen Kabelbinder in einer Werkstatt. Das Messer wurde ebenfalls identifiziert, auch das Mobiltelefon des Angreifers gab es als Beweismittel für die Tat.
Verurteilter Vergewaltiger weist Tat zurück
Santiago PH seinerseits wies die Vorwürfe zurück. Er behauptete, nicht am Tatort gewesen zu sein und argumentierte, dass die vorgelegten Beweise unzureichend seien und erklärte, dass die Beschwerdeführer unter einer Decke steckten und die Verletzungen durch andere Faktoren verursacht worden sein könnten, die nichts mit ihm zu tun hätten.
Der Angeklagte stellte auch die Gültigkeit der DNA-Analyse und der forensischen Beweise infrage und behauptete, dass die gefundenen Gegenstände (Messer und Kabelbinder) manipuliert worden sein könnten, um ihn zu belasten.
All dies, obwohl auch ein Gerichtsmediziner vor Gericht sagte: „Die beim Opfer beobachteten Verletzungen stehen im Einklang mit der Anwendung körperlicher Gewalt und des Widerstands während des Angriffs“. Alle anderen körperlichen Hinweise belegen eine gewalttätige sexuelle Handlung. „Die Ergebnisse der DNA-Analyse sind schlüssig und belegen die Anwesenheit des Angeklagten am Tatort“, erklärte der Gerichtsmediziner weiter.
Ein Psychologe gab zudem an: „Das Opfer zeigt offensichtliche Anzeichen eines psychischen Traumas, die mit seinen Erfahrungen mit sexuellen Übergriffen und Freiheitsberaubung übereinstimmen“.
Gegen das Urteil hat die Verteidigung von Santiago PH Revision eingelegt. Es setzt sich aus zwei Straftaten zusammen, für die Vergewaltigung bekam er 13 Jahre und 1 Tag aufgebrummt, zuzüglich 5 Jahre und 1 Tag für die Freiheitsberaubung gegen den Partner des Vergewaltigungsopfers. Zudem wurde eine Entschädigungszahlung in Höhe von 75.000 Euro an die Frau und 25.000 Euro an den Mann im Urteil festgesetzt. – TF
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