Gran Canaria – Seit diesem Montag können Patienten ihre Patientenverfügungen über die Ärztekammer von Las Palmas formalisieren. Dank einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Ärztekammer und dem Gesundheitsministerium der Kanarischen Inseln wird die Patientenautonomie gestärkt und dieser kostenlose Service der Öffentlichkeit leichter zugänglich gemacht.
Damit ist der teils kostspielige Gang zum Notar hinfällig. Die Ärztekammer von Las Palmas betont, dass dieses Dokument es Einzelpersonen ermöglicht, ihre Wünsche und Präferenzen bezüglich ihrer Gesundheitsversorgung schriftlich festzuhalten. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen sich Menschen nicht selbst äußern können.
Die Präsidentin der Ärztekammer, Elizabeth Hernández, erklärt, dass diese Möglichkeit „Patienten bei so wichtigen Entscheidungen wie der Frage, ob sie Organe spenden möchten, der Frage, ob die Sterbehilfe im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung angewendet wird, und anderen Fragen im Zusammenhang mit ihrer Gesundheitsversorgung unterstützen soll.“
Hernández hebt hervor, dass dieser kostenlose Service „ein sensibles Verfahren erleichtert und den Familien Sicherheit gibt, indem er die Achtung der Wünsche jedes Einzelnen im Gesundheitsbereich gewährleistet“.
Frauen nutzten Patientenverfügungen häufiger
Auf der Pressekonferenz zu dem Thema war auch die Gesundheitsministerin der Kanaren, Esther Monzón, dabei, die darauf hinwies, dass derzeit 25.047 Patientenverfügungen auf den Kanaren rechtmäßig bekannt sind. Der größte Anteil davon entfällt mit 15.939 auf Frauen, was immerhin 63,64 % aller Patientenverfügungen entspricht. Bei den Männern sind es demnach nur 9.108 Patientenverfügungen.
Bislang konnten Patientenverfügungen im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung beim Gesundheitsministerium oder bei Notaren beurkundet werden. Dank dieser neuen Vereinbarung mit der Ärztekammer ist der Zugang zu dieser Option auf Gran Canaria, Lanzarote und Fuerteventura nun verbessert und kostenlos möglich.
Die Ärztekammer von Las Palmas betont, dass der Inhalt von Patientenverfügungen nur autorisiertem Personal mit entsprechender Qualifikation und nur dann zugänglich ist, wenn dies für einen medizinischen Eingriff erforderlich ist. Dieses Dokument hat Vorrang vor Meinungen Dritter, es sei denn, der Verfasser legt eine neue, gültige Erklärung vor. – TF
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