Kanarische Inseln – Die große und landesweite Demonstration der Selbstständigen (Autónomos) hat immerhin zu politischen Debatten geführt. Der Vizepräsident der Regierung der Kanarischen Inseln und Minister für Wirtschaft, Industrie, Handel und Selbstständige, Manuel Domínguez (PP), zeigte sich überrascht über die Aussage des PSOE-Abgeordneten Gustavo Santana, die Selbstständigen hätten mit der aktuellen Zentralregierung Sicherheit.
Im Parlament der Kanaren erwiderte Domínguez: „Sicherheit? Die müssen wohl auf die Straße gegangen sein, weil sie frei hatten und sich langweilten“.
Viele Fragen, die durch die Selbstständigen gestellt wurden, sollen laut Domínguez durch das „Unterstützungsprogramm für Selbstständige“ abgedeckt werden.
Unterstützungsprogramm mit sechs Maßnahmen
Der Kern des Unterstützungsprogramms zielt darauf ab, Beruf und Familie in Einklang zu bringen. Zu den Maßnahmen gehören: Vertretungen bei Schwangerschaft oder Elternzeit zu gewährleisten,
optimale Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen und Unternehmenserweiterungen zu bieten und Beiträge bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit zu übernehmen.
Für alle Maßnahmen stellt die lokale Regierung zunächst 2,5 Millionen Euro bereit. Weitere 3,3 Millionen Euro werden 2026 für das Programm „Beitragsbefreiung“ bereitgestellt (eine direkte Unterstützung der Regierung der Kanarischen Inseln, die 100 % der Sozialversicherungsbeiträge für mindestens die ersten zwölf Monate der NEUEN Geschäftstätigkeit übernimmt).
„Unser Engagement gilt denen, die unsere Wirtschaft aufbauen und erhalten“, erklärte Domínguez.
Die Maßnahmen unterbinden jedoch nicht wirklich die schwerwiegenden Probleme der Selbstständigen. Auch wenn es ein erster Schritt ist. In Spanien sind Selbstständige von sozialer Ausgrenzung betroffen, ganz schnell: Wenn diese mal eine Rate bei der Sozialversicherung nicht zahlen können, bricht das System über sie herein, Konten werden gesperrt, Wohnungen mit Embargos belegt, Autos und private Gegenstände gepfändet. Es passieren viele Dinge auch nur auf „Vermutung“ der Sozialkasse oder des Finanzamtes. Kontrolleure werden sogar mit Bonuszahlungen zu solchen „Vermutungen“ und falschen Bescheiden verleitet, selbst wenn von vornherein klar ist, dass man gerichtlich versagen wird. Der Bonus wird dann trotzdem gezahlt.
Wehren kann man sich kaum, Gesetze werden verdreht, um den Selbstständigen immer die Schuld zuschreiben zu können. Diese beiden Institutionen sitzen immer „am längeren Hebel“, auch wenn es um Peanuts geht. Aber (weiter unten) es gibt einen Hoffnungsschimmer am Horizont.
Schlag gegen Selbstständige wegen Corona-Hilfen in vollem Gange
Die aktuelle Regierung der Kanarischen Inseln fordert tausende Selbstständige dazu auf, wie auch die Sozialversicherung, die Corona-Hilfen zurückzuzahlen.
Hier verweist Domínguez auf die Unfähigkeit der damaligen kanarischen Regierung unter PSOE-Leitung. Der Mangel an Aufsicht und Kontrolle seitens der Regierung bei der Verteilung der Gelder führte jedoch dazu, dass viele Selbstständige, die die Hilfe erhalten hatten, diese zurückzahlen mussten und müssen, da sie deren Verwendung nicht ausreichend begründen konnten und können.
Was er aber unterschlägt, ist, dass seine eigene Regierung diese Kontrolle durchführt und angebrachte Belege ignoriert. So wissen wir beispielsweise von Selbstständigen, die aus den Corona-Hilfen bezogene Gelder für alles verwendet haben, wofür sie vorgesehen waren, davon auch Steuern gezahlt haben (was man musste, aber was verboten wurde). Es wird als „illegal“ eingestuft, dass die Selbstständigen die Steuerlast durch diese Gelder mitgetragen haben, selbst wenn ein NULL-Einkommen nachweisbar war/ist.
In den Bescheiden fordert die aktuelle Regierung der Kanaren die Selbstständigen auf, die vollständige Summe nebst Zinsen und Strafgebühren für 5 Jahre zurückzuerstatten. Selbst wenn 90 % der Summe (abgesehen von den Steuern) genau für das nachweisbar ausgegeben wurden, wie gefordert. Hier werden nicht einmal Teilzahlungen in Betracht gezogen.
Für Domínguez ist klar: Die PSOE ist für diese Misere verantwortlich, auch wenn es sein Ministerium unter PP-Leitung ist, welches derzeit so agiert. Er schiebt den Schwarzen Peter den anderen zu. Was er ebenfalls unterschlägt, ist der Fakt, dass in Spanien die „Doktrin Cakarevic“ angewendet werden müsste, auch durch sein Ministerium.
Diese von dem EU-Gerichtshof beschiedene Doktrin schützt Menschen vor unrechtmäßigen Rückforderungen vom Staat. Eigentlich muss die staatliche Behörde dem Antragsteller Böswilligkeit beim Stellen des Antrages nachweisen, selbst wenn die bewilligten Anträge im Nachhinein als „Verwaltungsfehler“ eingestuft wurden.
In Spanien wird diese Doktrin im Übrigen seit dem Jahr 2018 angewendet. Jedoch gab es bisher kaum Fälle, die von Bedeutung waren. Das sieht nun jedoch gänzlich anders aus. Selbstständige, die seit dem vergangenen Jahr gegen dieses Vorgehen geklagt hatten, sind bisher mit dieser Doktrin erfolgreich gewesen.
Es gibt diverse Fälle im ganzen Land, die aufgrund dieser Doktrin für Selbstständige und auch für andere Leistungsempfänger (wie IMV oder Arbeitslosengeld) positiv ausgingen und noch ausgehen werden. Denn die umgekehrte Beweislast, die von den Behörden angewendet wird, um Gelder zurückzufordern, wird durch diese Doktrin wieder in die korrekte Beweislast umgekehrt. Und genau daran scheitern die Behörden dann. – TF
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