Kanaren – Ein schwerwiegender Datenverarbeitungsfehler bei der spanischen Generaldirektion für Verkehr (DGT) hat auf den Kanarischen Inseln zu einem bemerkenswerten Justizirrtum geführt. Der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) in Spanien hat die strafrechtliche Verurteilung eines Autofahrers nachträglich aufgehoben und ihn von allen Vorwürfen vollumfänglich freigesprochen. Wie aus den Gerichtsakten hervorgeht, basierte die ursprüngliche Anklage sowie die Verurteilung im Schnellverfahren auf falschen Einträgen im IT-System der Verkehrsbehörde.
Der Fall: Verurteilung nach einer Verkehrskontrolle
Der betroffene Autofahrer war im Rahmen einer routinemäßigen Verkehrskontrolle von Polizeikräften gestoppt und einem Atemalkoholtest unterzogen worden. Während der Kontrolle fragten die Beamten den Punktestand des Fahrers im zentralen Abfragesystem der DGT ab. Das System zeigte fälschlicherweise an, dass das Punktekonto des Mannes bereits vollständig aufgebraucht war und somit keine gültige Fahrerlaubnis mehr vorlag.
Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne verbleibendes Punkteguthaben stellt nach dem spanischen Strafgesetzbuch eine Straftat gegen die Verkehrssicherheit dar. Auf Basis dieser fehlerhaften Systemmeldung wurde umgehend ein Schnellverfahren vor dem zuständigen Gericht in Granadilla de Abona eingeleitet. Um einer drohenden höheren Strafe zu entgehen, ging der Beschuldigte damals eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft ein, was zur rechtskräftigen Verurteilung führte.
Monatelanger Systemfehler blockierte Entlastungsbeweise
Erst Monate nach dem gerichtlichen Urteil gelang es der Verteidigung, den tatsächlichen Sachverhalt aufzudecken. Der Grund für die verzögerte Aufklärung lag in den Computersystemen der Behörde selbst: Über einen Zeitraum von mehreren Monaten gab das System der DGT fälschlicherweise an, der Führerschein sei ungültig.
Nachdem die Verkehrsbehörde die technischen Unstimmigkeiten in ihren Datenbanken korrigiert hatte, stellte sie eine offizielle Bescheinigung aus. Das Dokument belegte eindeutig, dass der Fahrer zum Zeitpunkt der Festnahme über ausreichend Punkte verfügte und berechtigt war, das Fahrzeug zu führen. Das Dokument wurde dem Obersten Gerichtshof als Beweismittel vorgelegt.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs: Freispruch und Grundsatzentscheidung
Der Oberste Gerichtshof gab dem außerordentlichen Revisionsantrag der Verteidigung statt. Nach Auffassung der Richter begründeten die nachträglich eingereichten Unterlagen der DGT nicht nur erhebliche Zweifel an der im ursprünglichen Urteil festgestellten Schuld, sondern bewiesen auf verlässliche und unzweifelhafte Weise das Fehlen jeglicher strafrechtlicher Tatbestandsmerkmale.
Der Senat stellte klar, dass eine Aufrechterhaltung des Urteils das verfassungsmäßig garantierte Recht des Fahrers auf die Unschuldsvermutung verletzen würde. Rund sechs Monate nach dem ursprünglichen Schiedsspruch wurde die Verurteilung aufgehoben und der Mann freigesprochen. Das Urteil setzt ein deutliches Signal hinsichtlich der Verantwortlichkeit von Behörden bei der Erfassung und Verwaltung personenbezogener Daten im Straßenverkehr. – TF
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