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Spaniens Retourkutsche: Neue Einreisekontrollen für Urlauber aus Italien

Noch nicht alle Häfen & Flughäfen sind betroffen.

Lesedauer 4 Minuten

Spanien/Kanaren – Ein politischer Schlagabtausch zwischen zwei der beliebtesten europäischen Urlaubsländer eskaliert mitten in der sommerlichen Hochsaison. Als direkte Retourkutsche für die kurz zuvor von Italien verhängten Einreisebeschränkungen hat Spanien ab diesem Samstag strenge Grenzkontrollen für Reisende aus der Italienischen Republik eingeführt. Für Urlauber und Flugreisende bedeutet dies neue Hürden – denn die Maßnahmen betreffen gezielt wichtige Touristen-Flughäfen und Kreuzfahrtterminals.

Der Auslöser: Ceuta und eine politische Retourkutsche

Um diese drastische Maßnahme zu verstehen, bedarf es eines Blicks auf die diplomatischen Spannungen der vergangenen Wochen. Nachdem Ende Juli zehntausende Migranten in die spanische Nordafrika-Exklave Ceuta eingedrungen waren, hatte die italienische Regierung unter Giorgia Meloni am 1. August reagiert und als einziges EU-Land das Schengen-Abkommen für Einreisen aus Spanien teilweise ausgesetzt. Die Linksregierung in Madrid reagierte empört auf diesen Schritt und stellte Rom ein klares Ultimatum zur sofortigen Aufhebung der Kontrollen. Da Italien dieses Ultimatum verstreichen ließ und die Einschränkungen sogar bis mindestens Mitte August verlängerte, folgte nun die harte spanische Retourkutsche in Form von Gegenkontrollen.

Ausweitung auf die beliebtesten Ferienregionen

Was zunächst mit den zentralen Knotenpunkten begann, wurde rasch auf das ganze Land ausgeweitet. An den spanischen Großflughäfen Adolfo Suárez Madrid-Barajas und Josep Tarradellas Barcelona-El Prat starteten die Beamten bereits um Punkt 00:00 Uhr in der Nacht zum Samstag mit den intensiven Überprüfungen. Kurze Zeit später dehnte das spanische Innenministerium die Maßnahmen auf die Flughäfen von Málaga, Sevilla, Bilbao, Alicante und Valencia aus.

Besonders brisant für den Tourismussektor: In den kommenden Stunden wird die Wiedereinführung der Grenzkontrollen auch auf die stark frequentierten Ferienziele der Balearen und der Kanarischen Inseln ausgeweitet. Im primären Fokus der Behörden stehen dabei Flüge von den italienischen Abflughäfen Rom (Fiumicino und Ciampino), Mailand (Malpensa), Neapel, Venedig und Florenz. Diese Liste soll in den nächsten Tagen laufend aktualisiert und erweitert werden. Auch der maritime Sektor bleibt nicht verschont: Im Hafen von Barcelona werden bei der Ankunft von Kreuzfahrtschiffen aus Italien ab sofort gezielte stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt.

So laufen die Kontrollen „an der Flugzeugtür“ ab

Um ein völliges Chaos an den Airports zu vermeiden, hat sich die spanische Nationalpolizei für ein hocheffizientes Vorgehen entschieden. Die Kontrollen finden laut Ministerium direkt „an der Flugzeugtür“ statt – also unmittelbar am Ausgang der Fluggastbrücke in das Terminalgebäude. Dadurch müssen die Passagierströme nicht in externe, reguläre Grenzkontrollbereiche umgeleitet werden, was wertvolle Urlaubszeit rettet.

Rund einhundert speziell an Grenzübergängen stationierte Beamte führen diese Aufgabe parallel zu ihren regulären Pflichten aus. Pro Flugzeug kommen – je nach Größe und Auslastung der Maschine – zwei bis vier Polizisten zum Einsatz. Geprüft werden die Ausweisdokumente von etwa 5 bis 10 Prozent der Reisenden. Konkret bedeutet das: Bei mittelgroßen Flugzeugen werden durchschnittlich 15 Personen kontrolliert, bei Großraumflugzeugen sind es etwa 25 Personen.

Das Augenmerk liegt dabei auf Staatsangehörigen von Drittstaaten. Bei ihnen werden „stichprobenartige, nicht systematische“ Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung des Schengener Grenzkodex exakt zu verifizieren. Das oberste Ziel der Behörden ist laut offiziellen Angaben die größtmögliche Kooperation mit den Fluggesellschaften, damit EU-Bürger rasch und unbehelligt aussteigen können. Sollten jedoch Zweifel an der Identität bestehen, wird die betroffene Person diskret zu einem separaten Grenzposten eskortiert, wo über eine mögliche Einreiseverweigerung entschieden wird. Erste Bilanzen zeigen bereits die Härte der Maßnahmen: Allein am ersten Tag wurde zehn Personen, die aus Italien anreisten, die Einreise nach Spanien verweigert.

Diplomatische Rechtfertigung und EU-Vermittlung

Obwohl die spanische Maßnahme in der Öffentlichkeit unmissverständlich als Retourkutsche auf Italiens Vorgehen gewertet wird, wählte Spaniens Innenminister Fernando Grande-Marlaska auf europäischer Ebene eine äußerst formelle Begründung. In Schreiben an hochrangige EU-Vertreter – darunter die Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Henna Virkkunen, die Parlamentspräsidentin Roberta Metsola sowie EU-Migrationskommissar Magnus Brunner – rechtfertigte er den Schritt mit der allgemeinen Migrationssituation.

Grande-Marlaska argumentierte dabei taktisch: Spanien beobachte den massiven Migrationsdruck auf der zentralen Mittelmeerroute – welche bekanntermaßen hauptsächlich Italien betrifft – und die damit verbundenen Aktivitäten grenzüberschreitender Schleusernetzwerke mit größter Sorge. Um die öffentliche Ordnung in Spanien zu schützen, berufe man sich daher auf die Artikel 25 fortfolgende des Schengener Grenzkodex (Verordnung EU 2016/399), um die Binnengrenzen vorübergehend wieder zu überwachen. EU-Kommissar Magnus Brunner bemüht sich derweil bereits intensiv um Vermittlung zwischen den zerstrittenen Nationen und mahnte an, dass gegenseitiges Vertrauen die wichtigste Währung zwischen den Mitgliedsstaaten sei.

Wie lange dauern die Einschränkungen für Touristen?

Reisende müssen sich vorerst auf anhaltende Kontrollen einstellen. Die offizielle Wiedereinführung der Grenzkontrollen gilt zunächst für einen Monat, konkret vom 8. August (00:00 Uhr) bis zum 7. September (00:00 Uhr). Das spanische Innenministerium betonte jedoch deutlich, dass dieser Zeitraum flexibel gehandhabt wird. Je nach Entwicklung der Umstände und der diplomatischen Lage im Mittelmeerraum werden die spanischen Behörden eine fortlaufende Bewertung vornehmen. Danach wird entschieden, ob die für Urlauber lästige Maßnahme beibehalten, in ihrer Form geändert oder – bei einer Einigung mit Italien – vorzeitig wieder aufgehoben wird. – TF

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