San Bartolomé – Eine neue Verordnung in San Bartolomé für das Halten von Tieren (besonders Hunde) ist seit heute in Kraft. Die neue Verordnung verbietet unter anderem das Halten von gefährlichen Tieren und die Unterbringung von Tieren auf Balkonen, in Hallen, Garagen, auf Dächern oder in Gärten. Voraussetzung ist, dass Passanten und Nachbarn durch diese Haltung nicht belästigt werden, unter Belästigung fallen Gerüche, Lärm (wie bellen) und Schmutz.
Ebenfalls sind Hundebesitzer ab sofort dazu verpflichtet, eine Gesundheitskarte und eine Haftpflichtversicherung für das Tier zu besitzen. Auch die Anzahl der Tiere muss den Wohngegebenheiten angepasst sein. Es wurde mit der Verordnung auch eine Liste mit Rassen veröffentlicht, die als gefährlich eingestuft werden:
Akita Inu, Inu Toxha, Staffordschire Bull Terrier, Rotweiler, mallorquinische Dam, Presa Canaria Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Mastiff, Dogue de Bordeaux, Dogo Argentino, Dobermann, Bulmastiff, Pitbull Terrier, Boxer und American Staffordshire Terrier. Auch Kreuzungen, die Anteile dieser Rassen beinhalten, fallen unter diese Kategorie.
Diese Verordnung wurde am 27. März bei der Ratssitzung einstimmig beschlossen und nach einem Monat Wartezeit direkt nach der Veröffentlichung, ohne Einsprüche, tritt nun die Verordnung in Kraft.
Verstöße gegen die neue Verordnung können mit Strafen zwischen 300 und 2.404 Euro belegt werden. In schweren Fällen auch bis zu 15.025 Euro!
Unter schwere Verletzungen fallen unter anderem die Zucht von gefährlichen Rassen, Lizenzmangel und die Ausbildung von Hunden zu Kampfzwecken. – JM