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Schließung des Luftraumes 2010 keine Straftat

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Telde – Am 3. Dezember 2010 wurde von der Flughafengesellschaft AENA der Luftraum über Gran Canaria gesperrt, weil 11 der 22 Towermitarbeiter in der Spätschicht erkrankt waren. Dies hatte ein juristisches Nachspiel, welches nun beendet ist. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft lag in diesem Fall keine Straftat vor, wie zunächst angenommen. Denn eine ungekündigte und kurzfristige Schließung des Luftraumes kann als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr angezeigt werden.

Man räumte ein, dass solche hohen Verluste in einer Schicht „ungewöhnlich und zufällig“ wären und man zunächst denken konnte, dass es hier um „simulierte Krankheiten geht, was den Flugverkehr stark beeinträchtigt hätte“ und somit wäre es die beschriebene Straftat.

Allerdings sind die vorliegenden Erkenntnisse des Gerichtes in Telde eindeutig, sodass man hier von einem Zufall ausgehen muss. Zudem sagte die Staatsanwaltschaft, dass AENA in diesem Fall „klug“ gehandelt habe.

Von den 11 erkrankten Mitarbeitern mussten alle medizinische Nachweise vorlegen, dass diese wirklich erkrankt waren, das ist auch erfolgt. Zudem mussten zwei der Mitarbeiter noch vom Arbeitsort aus mit dem Krankenwagen abtransportiert werden. Also alles eindeutig und Fall abgeschlossen. – CK

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