Las Palmas – Ein heikles Thema beschäftigt derzeit das Gericht in Las Palmas, denn ein Gefängniswächter des Gefängnisses in Juan Grande (nahe Vecindario) soll sich sexuell an einem Häftling vergangen haben. Die Staatsanwaltschaft fordert 6 Jahre Haft für den Gefängniswärter. Aufgrund einer Zeugenaussage eines anderen Häftlings wurde der Wärter Raimundo C. R. Angeklagt. Der andere Häftling gab zu Protokoll, dass er im Zeitraum 8. Oktober 2015 bis 16. Oktober 2015 die Taten beobachtet habe, die an seinem Zellennachbarn begangen wurden.
Allerdings musste das Gericht den Prozess nun unterbrechen. Denn der Hauptzeuge der Staatsanwaltschaft, der eben benannte Mithäftling, ist nicht vor Gericht erschienen, da er zwischenzeitlich umgezogen sei und man ihn erst ausfindig machen muss.
Im Protokoll seien die „Taten“ in verschiedensten Formen umschrieben, Liebkosungen, Umarmungen und sonstige sexuelle Handlungen seien in den Tagen durchgeführt worden. Dafür habe Raimundo dem „Opfer“ Zuwendungen zugespielt wie Zigaretten, Süßigkeiten, Kaffee und Kosmetikartikel.
Allerdings habe sowohl Raimundo C. R. Als auch das vermeintliche Opfer vor Gericht ausgesagt, dass es keinerlei dieser Missbräuche gegeben habe. Nun stellt sich die Frage, ob es da überhaupt eine sexuelle Verbindung gegeben hat oder ob der Mithäftling dem Gefängniswärter eins auswischen wollte bzw. will.
Die Staatsanwaltschaft sieht sich jedenfalls dazu gezwungen die Haftstrafe in der Höhe zu fordern, denn einmal stehen 4 Jahre auf dem Tablett für den angeblichen Missbrauch und einmal noch 2 Jahre für die Ausnutzung der „Machtposition“ des Gefängniswärters. Allerdings steht und fällt alles auch mit der Zeugenaussage des nicht auffindbaren Mithäftlings und wie glaubwürdig er vor Gericht erscheint, sofern er überhaupt erscheint. – TF