Kanarische Inseln – Der oberste Gerichtshof hat die Berufung zum Urteil in den Fällen der privaten Ferienhausvermietung angenommen. Mehrere Artikel des Dekrets wurden im vergangenen Jahr als ungültig erklärt, dagegen hat die Regierung der Kanarischen Inseln eine Berufung eingelegt und diese wurde nun vom obersten Gericht zugelassen. Zudem wurde die Zulassung der Berufung mit dem Vermerk der Dringlichkeit versehen.
Konkret geht es um die Artikel 3.2 und 12.1 des Dekretes der Kanarischen Inseln, die die private Vermietung von Ferienunterkünften regeln und in gewissen teilen Verbieten bzw. einschränken. Der oberste Gerichtshof hält es für angebracht zu prüfen, ob die Beschränkungen von allgemeinem Interesse sind und in Übereinstimmung mit dem Gesetz für freien Zugang zu Dienstleistungen und deren Ausübung stehen. Auch sei es wichtig zu Prüfen, ob das Gesetz mit dem Gesetz zur Regulierung von städtischen Mietverträgen einhergeht. Was ebenfalls geprüft werden soll, ist die Beschränkung auf bestimmte Gebiete.
Nun arbeitet die Regierung der Kanarischen Inseln angeblich ja schon an einem neuen Tourismusgesetz für die Kanaren. Gleichzeitig scheint es bei den Gerichten noch weiteren Handlungsbedarf zu geben. Also kann man davon ausgehen, dass ein neues Tourismusgesetz erst nach dem abschließenden Urteil des obersten Gerichtes zustande kommen wird. Wie lange dies dauert, das kann man heute noch nicht sagen. – TF
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