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Neue Brotverordnung: Vollkornbrot muss zu 100% aus Vollkornmehl bestehen

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Spanien – In Spanien gilt ab heute eine neue Verordnung für Brot. Das Landwirtschaftsministerium hatte bereits im April die neue Verordnung auf den Weg gebracht, so muss ab dem heutigen Tag das Vollkornbrot in Spanien auch zu 100% aus Vollkornmehl bestehen. Auch das Sauerteigbrot (Masa Madre) wurde entsprechend reguliert. Damit soll den Verbrauchern die Garantie gegeben werden, dass auch ein Produkt von hoher Qualität erworben wird. Bisher war in vielen Vollkornbroten, die so genannt wurden, der große Anteil Weizenmehl. Die neue Verordnung sieht auch eine klarere Kennzeichnung der Brote vor.

Jedes Brot welches nach den neuen Normen hergestellt und verkauft wird, kommt zudem in den Genuss der reduzierten Mehrwertsteuer in Spanien. Damit sollen auch Anreize für die Wirtschaft gegeben werden.

Künftig sollen Brote nur noch als Vollkornbrote gekennzeichnet werden dürfen, wenn diese eben zu 100% aus Vollkornmehl bestehen, ist dies nicht der Fall werden die Brote als Standard-Brot verkauft und die Angaben zum Mehl müssen aufgedruckt sein.

Dabei ist der Absatz an Brot in Spanien auf dem niedrigsten Stand überhaupt. Vom Jahr 2017 auf das Jahr 2018 wurden 2% weniger Brot verkauft, der Durchleitungspreis lag bei 2,40 Euro pro Kilo und ging damit ebenfalls leicht um 0,2% zurück. Ob sich die gesetzliche Änderung positiv auf den Markt auswirken wird, wird sich zeigen. – TF

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