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Anzeige gegen Partyveranstalter einer Bootsparty in Mogán inkl. Video

Lesedauer 2 Minuten

Mogán – Vor wenigen Tagen tauchte ein Video in den sozialen Medien auf, welches eine Party auf einem Ausflugsboot zeigte. Die Veranstaltung auf dem Boot fand am 19. Juli 2020 statt. Diese Art von Party ist in der aktuellen Lage gesetzlich verboten. Das Gesundheitsministerium der Kanarischen Inseln hat dies immer wieder bemängelt. Die Guardia Civil hat das Video nun vollständig analysiert. Es wurde eine administrative Anzeige erstattet, da die Veranstaltung nicht dem Gesetz 21/2020 vom 9. Juni entsprach. In dem Gesetz werden die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen reguliert und es ist allgemein unter dem Namen „Gesetz zur neuen Normalität“ bekannt.

Laut Angaben der Guardia Civil wurde das Boot von einem Verleiher an eine Person vermietet. Der Mietvertrag für das Boot wurde genaustens überprüft, dem Verleiher kann keine Schuld zugesprochen werden. Da alle Regulierungen bezüglich COVID-19 im Mietvertrag enthalten waren und die Pflicht der Einhaltung beim Mieter des Bootes liegt, wird dieser aufgrund der hinterlegten Daten im Mietvertrag angezeigt.

Das Video (siehe unten) belegt eindeutig, dass die Menschen sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für solche Arten von Veranstaltungen gehalten haben. Es wurden Dinge ausgetauscht, keine Masken getragen, wenn der Abstand nicht eingehalten wurde und es gab Menschenansammlungen auf den Treppen und an Deck des Bootes.

In diesem Zusammenhang erinnerte die Guardia Civil daran, dass diese Vergehen mit Geldstrafen zwischen 3.000 Euro (leichte Vergehen) bis hin zu 600.000 Euro (schwerwiegende Vergehen) bestraft werden können.

Jedem Veranstalter obliegt es die Maßnahmen des Gesetzes einzuhalten und entsprechend umzusetzen. Laut dem Gesetz „müssen die Organisatoren sicherstellen, dass die Vorschriften zur Messung, Desinfektion, Vorbeugung und Konditionierung eingehalten werden. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um einen Mindestabstand von 1,5 Metern sowie eine angemessene Kontrolle zur Vermeidung von Menschenmassen zu gewährleisten ist. Wenn es nicht möglich ist, diesen Sicherheitsabstand einzuhalten, müssen die entsprechenden Hygienemaßnahmen eingehalten werden, um das Risiko einer Ansteckung zu vermeiden“. So steht es in Artikel 14 des Gesetzes.

Unser Rat an Sie

Wenn Sie selbst feststellen, dass sie zu einer Party kommen oder auf einem Ausflug sind, der sich nicht an die geltenden Gesetze hält, verlassen Sie die Veranstaltung und/oder melden Sie diese der Polizei. Es ist auch verboten, mehrere Boote zu einem zusammenzubinden! Halten Sie sich selbst auch an die Anweisungen der Bootsführer oder der Veranstalter. Wir alle sind von der Einhaltung der Gesetze derzeit abhängig, damit wir nicht weitere gesellschaftliche Sanktionen erleiden. – TF

Oben auch das Video

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