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Coronakrise: Regeln für Geschäftsbetrieb in Phase 0

Spanien – Die offiziellen Regeln und Maßnahmen für die Phase 0, die ab heute auch auf Gran Canaria vollumfänglich läuft, wurden gestern vom Gesundheitsministerium im BOE (Staatsanzeiger) veröffentlicht. Die meisten Betriebe werden wohl heute noch nicht in der Lage sein den Service anzubieten, da man nun erstmal die Vorgaben umsetzten muss. Manche werden dafür ggf. auch etwas länger benötigen als einen Tag und manche werden evtl. gar nicht erst öffnen.

Ziel in jeder Phase ist es die erneute Ausbreitung des Coronavirus zu weit wie möglich einzudämmen. Wir versuchen hier die wichtigsten Eckdaten einmal zu erfassen, raten aber auch dazu, sich mit der eigenen Gestoria oder Assesoria abzusprechen.

Allgemeine Regeln für den Handel

Man darf Geschäfte nur nach vorheriger Terminabsprache betreten. Es darf immer nur ein Kunde individuell betreut werden. Der Sicherheitsabstand muss 1 Meter betragen, wenn eine Barriere, wie ein Tresen etc., vorhanden ist, wenn nicht sind es zwei Meter. Jedes Geschäft muss hydroalkoholische Gele für die Handdesinfektion bereitstellen. Nur kleine Geschäfte bis 400 Quadratmeter dürfen unter diesen Bedingungen öffnen. In der nächsten Phase (1) darf man dann auch ohne Terminabsprache ins Geschäft, diese dürfen dann mit maximal 30 % der Maximalkapazität und Zugangskontrollen betrieben werden. Dies muss beschildert werden. Markierungen auf dem Boden etc. sind anzubringen. Gesonderte Zeiten für Personen über 65 Jahre sollen etabliert werden.

Zusätzliche Regeln für Friseure

Da ein Sicherheitsabstand von 2 Metern nicht einhaltbar ist, ist eine geeignete Schutzausrüstung zu verwenden, sowohl um den Kunden, als auch den Angestellten zu schützen. Dazu sollen Masken und Handschuhe verwendet werden. ALLE verwendeten Gegenstände (Sitze, Scheren, Bürsten, Kutten, Sprühflaschen etc.) MÜSSEN nach jedem Kunden desinfiziert oder ausgetauscht werden, erst danach darf der nächste Kunde bedient werden.

Zusätzliche Regeln für Bekleidungsgeschäfte

Man darf Kleidung zu Testzwecken anprobieren, die Umkleidekabinen müssen nach jedem Kunden desinfiziert werden. Wird das Kleidungsstück nicht erworben, ist es erforderlich jede Maßnahme zur Desinfektion der Kleidung zu ergreifen, sonst darf diese nicht wieder angeboten werden. Wie dies genau umgesetzt werden soll, ist nicht festgelegt.

Mitarbeiterschutz in Phase 0

Alle Geschäftsräume müssen zweimal täglich gereinigt werden. Vorzugsweise einmal zur Mittagspause und einmal zur Schließung. Sollte es Schichtwechsel geben ist eine Reinigung der Geschäftsräume zum Schichtwechsel vorzunehmen. Kleidung der Mitarbeiter muss täglich gewaschen werden bei einer Mindesttemperatur von 60 °C. Aufzüge nur für eine Person nutzbar, sofern der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann. Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann.

Regeln für Wochenmärkte

Diese dürfen ab Phase 1 (El Hierro, La Gomera, La Graciosa) mit einer maximalen Kapazität von 25 % betrieben werden, bedeutet also, bei einem Markt der im Normalfall 100 Stände hatte, dürfen maximal 25 aufgebaut werden. Ein Sicherheitsabstand zwischen jedem Stand ist einzurichten. Lebensmittelstände müssen bevorzugt behandelt werden. Kunden dürfen sich maximal 30 % der üblichen Menge auf dem Marktgelände befinden. KEINE Markthallen, nur Märkte unter freien Himmel!

Renovierungen und Sanierungen von Wohnraum

Neu ist auch, dass ab heute wieder Sanierungen und Renovierungen in Wohnungen und Gebäuden durchgeführt werden können. Allerdings nur von einer Person, die Arbeiten dürfen nur in Gebäuden oder Teilen von Gebäuden durchgeführt werden, in denen keine Personen leben oder zu denen die Bewohner keinen Zugang haben. Sollten die Handwerker durch Bereiche laufen müssen, in denen sich auch die Bewohner bewegen, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Kontakt mit den anderen Anwohnern zu vermeiden. Alle Bereiche müssen vor und nach dem Ende der Arbeiten täglich gereinigt werden.

Wer das gesamte BOE selbst lesen will, der findet es hier. Unsere Zusammenfassung ist kein rechtsgültiger Beitrag, das BOE ist entscheidend, daher nochmals der Hinweis, im Zweifelsfall mit eigenen Gestoria oder Assesoria sprechen. – TF

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