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Oberster Gerichtshof von Spanien lehnt Ausgangssperre für Kanarische Inseln ab!

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Kanarische Inseln – Heute hat der oberste Gerichtshof von Spanien die Anfrage der kanarischen Regierung bezüglich einer nächtlichen Ausgangssperre abgewiesen. Die Regierung hatte nach der Ablehnung durch den kanarischen obersten Gerichtshof eine Berufung gegen das Urteil beim höchsten Gericht von Spanien eingereicht und ist dort nun auch gescheitert. Die Regierung der Kanaren hatte die Klage beim obersten Gerichtshof des Landes so modifiziert, dass, wenn eine gesamte Insel nicht mit einer Ausgangssperre belegt werden kann, wenigstens einzelne Gemeinden diese auferlegt bekommen können, sobald die 7-Tage-Inzidenz bei 100 oder höher liegt.

Der oberste spanische Gerichtshof hat nun dem kanarischen Gerichtshof recht gegeben, indem man erklärte, dass angesichts der gezeigten Umstände eine Ausgangssperre „nicht gerechtfertigt sei, und diese restriktive Maßnahme nicht verhältnismäßig ist“.

Man wies auf ein kürzliches Urteil der eigenen Kammer hin, darin gab man einer Sperre für die Gemeinde Peal de Becerro in Jaén statt. Dort wurde die Sperre also vom Gericht anerkannt. Allerdings hob man hervor, dass in diesem Fall die 7-Tage-Inzidenz mehr als zehnmal höher lag, als die nun von den Kanaren angefragte Grenze. Man verwies auch auf die hohe Anzahl an asymptomatischen Patienten und den hohen Prozentsatz an erfolgten Impfungen, dies alles würde eine Ausgangssperre nicht rechtfertigen.

In Jaén, so das Gericht, handelt es sich auch nicht um eine Ausgangssperre, sondern um ein Ein- bzw. Ausreiseverbot. Dies sei ebenfalls anders zu bewerten. Zudem wies man darauf hin, dass die eigentliche Klageschrift der Kanarischen Inseln eine Ausgangssperre für die gesamte Insel Teneriffa erwirken wollte. „Obwohl die Inzidenzen nicht homogen sind“.

Der Einspruch der Regierung bezüglich ähnlicher Urteile in Valencia, Katalonien und Kantabrien wurde ebenfalls abgewiesen. Da die Regierung der Kanaren, nach Ansicht des Gerichts, nicht nachgewiesen haben, dass die Umstände auf Teneriffa mit denen übereinstimmen, die von den anderen Gerichten beurteilt wurden. All diese Regierungen konnten mit entsprechenden Zahlen nachweisen, dass die Maßnahmen gerechtfertigt sei. „Etwas, dass man in diesem Fall vermisst“.

Reaktion des Gesundheitsministers der Kanaren

Blas Trujillo, der Gesundheitsminister der Kanarischen Insel hat nach dem Urteil bereits reagiert, er bestätigte die Verweigerung des obersten Gerichtshofes von Spanien für eine nächtliche Ausgangssperre. „Leider billigte das Gericht diese Maßnahme nicht, aber wir verfügen über andere wichtige Instrumente gegen die Pandemie“, so die ersten Worte.

Die Oppositionsführerin der PP, Australien Navarro machte sich auf Twitter Luft und ätzte gegen Torres. Es sei „ein neuer Schlag für Torres und sein Management der Pandemie, ohne das er versteht, wo er steht. Und was ist die Lösung, die Pedro Sánchez ablehnt? Das Pandemie-Gesetz. Was wird der nächste Schritt von Torres sein? Mehr Zeit verschwenden, während sich die Krankenhäuser weiter füllen?“

Unter dem Strich kann man sagen, dass der oberste Gerichtshof aufgrund falsche Zahlen so entschieden hat, auf den Kanarischen Inseln ist die Lage nicht so dramatisch, wie es evtl. auf den ersten Blick aussehen mag. Selbst wenn derzeit auch die Zahlen in den Krankenhäusern hochschnellen, die Zahlen sind nicht mehr mit dem zu vergleichen, was wir aus dem letzten Jahr oder gar noch von Anfang dieses Jahres kennen. Mit anderen Regionen in Spanien sind diese auch nicht vergleichbar, das hat der Gerichtshof auch klar formuliert. Wir müssen also weiterhin damit leben, dass derzeit die Inzidenz ungebrochen hoch ist. Aber auch das wird sich wieder einpendeln, wie immer. – TF

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