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Coronakrise: Weitere Hilfen vom Staat, aber auch nur „auf Pump“

Spanien – Die spanische Regierung hat am gestrigen Dienstag ein weiteres Hilfspaket für die Menschen und Wirtschaft im Land bekannt gegeben, Mieter, Selbstständige und kleine Betriebe sowie Zeitarbeiter wurden in diesem Hilfspaket berücksichtigt. Pablo Iglesias (PODEMOS) hat als Minister für Soziales das Paket vorgestellt. Es war und ist aber auch wieder kein großer Wurf, auch mit diesem Paket hält man an einem Wirtschaftssystem fest welches an Anfälligkeit kaum zu überbieten ist. Aber schauen wir mal in die genaueren Angaben zu den neuen Hilfen.

Hilfe bei Miete

Die Regierung hat hier fünf Maßnahmen verabschiedet, die besonders den Menschen helfen sollen, die Ihre Arbeit verloren haben, in Kurzarbeit geschickt wurde oder deren Einkommen weggebrochen ist, wie Autonomos beispielsweise. Man rechnet damit, dass etwa 500.000 Haushalte in Spanien in diese Gruppen fallen.

1) Sechs Monate darf keine Wohnung oder Haus geräumt werden, respektive eine Kündigung erstellt werden, sofern der Mieter keine Wohnalternative hat. Gültig ab dem 13. März 2020
2) Wenn ein Mietvertrag innerhalb von drei Monaten seit dem 13. März 2020 auslaufen würde, wird dieser automatisch um sechs Monate verlängert.
3) Mikrokredite für Menschen, die nicht in der Lage sind die Mieten zu zahlen. Zinsfrei und ohne andere Gebühren, zudem Rückzahlbar innerhalb von maximal 10 Jahren. Allerdings nur für Mieter von Eigentümern, die weniger als 8 Immobilien besitzen.
4) Sollten die Mieter nach Beendigung des Ausnahmezustandes nicht in der Lage sein die Schulden zu begleichen übernimmt diese der Staat, maximal 900 € Miete pro Monat und 200 € für Versorger wie Strom, Wasser & Gas pro Monat. Allerdings gelten hier scharfe Kriterien, man muss sich genauer beraten lassen.
5) Mieter vom Großvermietern werden in der Zahlungsverpflichtung ausgesetzt, dies ist maximal für 4 Monate möglich, seit dem 13. März 2020 und man muss danach zinsfrei die offenen Mieten begleichen.

Hilfe für Zeitarbeiter

Sollte ein Leiharbeiter/Zeitarbeiter einen auslaufenden Vertrag gehabt haben, oder haben, der während des Ausnahmezustandes ausläuft bzw. auslief, dann gibt es ein neues Arbeitslosengeld in Höhe von 440 € pro Monat, sofern kein anderer Anspruch auf Leistungen besteht. Diese Hilfe kann auch für Hausangestellte angewendet werden, die aufgrund der Krise weniger oder keine Aufträge haben.

Hilfen für Autonomos und kleine bis mittlere Betriebe

Sozialversicherungsabgaben können Zinsfrei ausgesetzt werden (dies gilt für die Beiträge der Monate Mai bis einschließlich Juli) und die Zahlungen ab dem 30. September wieder aufgenommen werden, eine Befreiung der Beiträge gibt es jedoch NICHT, jeder Selbstständige und Betrieb ist dazu verpflichtet diese Beiträge weiter abzuführen. Bereits abgebuchte Beiträge im März können anteilig (50 %) wieder eingefordert werden, denn diese Regel gilt Rückwirkend ab dem 14. März 2020. Wenn man im April ebenfalls eine Stundung beantragen möchte, zahlt man dafür jedoch Zinsen in Höhe von 0,5 %! Die Zinsfreiheit gilt nur für die drei oben genannten Monate. Betriebe die Mitarbeiter wegen „Höherer Gewalt“ in das ERTE-System geschickt haben können diese „Hilfen“ nicht beanspruchen.

Grundversorger, Strom, Wasser und Gas

1) Für die gesamte Bevölkerung von Spanien gilt ein Unterbrechungsverbot, dies gilt so lange der Ausnahmezustand anhält. Bedeutet also, dass die Versorger nicht den „Hahn abdrehen“ dürfen.
2) Zahlungen von Selbstständigen und kleinen Betrieben an die Versorger können Zinsfrei gestundet werden zudem ist ein Vertragswechsel in die günstigsten Tarife, ohne jedwede Strafen durchzuführen.

Betrachtet man diese „Hilfen“ genau, kann man direkt erkennen, dass eigentlich nur alles aufgeschoben wird und ggf. über Kredite „zwischengelagert“ werden soll. Der Staat baut seit dem ersten Hilfspaket eine eigene Wirtschaftsblase auf, die in der Zukunft zu einer weiteren Krise führen könnte. Denn fast die gesamte Wirtschaft des Landes soll seit dem 13. März auf Krediten weiterlaufen, sodass die Menschen, Selbstständigen und Betriebe alle Kosten der Krise im Nachhinein selbst zahlen müssen. Eine Situation die äußerst fraglich erscheint. Darüber haben wir ja auch mehrfach berichtet. – TF

Die wichtigsten Artikel genau zu dem Thema:
Staat fordert Solzialversicherung und Steuern im April von den Autonomos und Unternehmen, vom 31.03.2020
Corona: Hilfe für Mieter, wohl wieder nur neue Kredite, wer soll das alles zahlen?, vom 29.03.2020
Sanchez schließt die spanische Wirtschaft komplett, nur Essenzielles bleibt, vom 29.03.2020
Kritik: Kredite kommen bei den kleinen nicht an oder werden abgelehnt, vom 28.03.2020
Parlament kritisiert Regierung stark, bestätigt Verlängerung des Ausnahmezustandes deutlich, vom 26.03.2020
Steuererklärung für 2019: Fristen bleiben, ab 1. April geht es los!, vom 26.03.2020
Cabildo de Gran Canaria: 135 Millionen fürs System – Neue Kredite, die Falle für Unternehmen?, vom 23.03.2020
Coronavirus – Ein Appell an unsere Leser für ein Miteinander auch bei den betroffenen Betrieben, vom 20.03.2020

Weitere Artikel zum Thema:
Alle Artikel als Archiv zum Cornavirus auf den Kanaren

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