UPDATE vom 31. Oktober 2020 – 11:23 Uhr:
Das entsprechende BOC wurde heute veröffentlicht, aber auch dieses lässt ein paar Fragen offen. Wie Angekündigt ist es eben nicht „die perfekte Formel“.
Wer das gesamte BOC lesen will, der findet diese hier. – TF
Erster Artikel dazu:
Kanarische Inseln – Gestern Abend zu später Stunde traten Inselpräsident Ángel Víctor Torres und Tourismusministerin Yaiza Castilla vor die Presse, um das neue Gesetz für vorgeschriebene Coronatest für die Unterbringung in Ferienunterkünften auf den Kanaren vorzustellen. Zuvor wurde das Gesetz vom Ministerrat gebilligt.
Mit dem Gesetz will die Regierung den Auswirkungen der durch die Pandemie verursachten Gesundheits- und Wirtschaftskrise entgegentreten. Die Kanarischen Inseln sind die erste Region in Spanien, die ein solches Gesetz einführen. Im Kern verlangt das Gesetz die Vorlage eine negativen Coronatests, der bei der Ankunft in der Ferienunterkunft vorgelegt werden muss. Diese darf maximal 72 Stunden vor der Ankunft durch eine ausstellende Gesundheitsbehörde bescheinigt werden.
Pflichten liegen bei der Ferienunterkunft & Gast
Ferienunterkünfte werden dazu verpflichtet diese Tests einzusehen und für Dokumentationszwecke auch zu sichern, als Kopie oder Digital. Gäste müssen über diese Regelungen schon bei der Buchung informiert werden und diesen Regelungen zustimmen, auch darüber ist ein Nachweis zu erbringen.
Diese Regelungen gelten für alle Urlauber, egal ob aus dem Ausland oder aus anderen Regionen von Spanien. Residenten der Kanarischen Inseln sind von dieser Regelung bereit, sofern diese vorweisen können und eidesstattlich versichern, dass diese nicht binnen der letzten 15 Tage im Ausland oder in einer anderen spanischen Region waren. Dies gilt auch für Urlauber die schon mindestens 15 Tage auf den Inseln unterwegs sind und z.B. „Inselhopping“ betreiben.
Touristische Unterkünfte werden nicht nur dazu verpflichtet die Tests zu prüfen und zu archivieren, sondern müssen die Gäste auch darüber informieren, wo sich die Orte befinden, die ein Gast ansteuern kann, wenn er keinen Test mitgebracht hat. Sollte ein Gast den Anforderungen nicht entsprechen (keinen negativen Test mitbringen) ist für den Gast ein „Beherbergungsverbot“ auszusprechen, bis dieser einen negativen Test vorlegen kann, den er auf eigene Kosten vor Ort nachholen kann. Sollte ein Gast keinen Test mitbringen und zu einer Zeit anreisen, in der ein Test auf den Kanaren nicht möglich ist, so muss der Gast in der Ferienunterkunft in Quarantäne! Diese Quarantäne kann nur aufgehoben werden, wenn er dann einen Test nachholt, sobald dies möglich ist. Er darf das Zimmer in der Unterkunft zu keinem anderen Zweck verlassen, außer einen Test zu machen.
Sollte ein Gast vor Ort dann erst getestet werden und dieser Test positiv ausfallen, dann muss der Gast sich in das kanarische Gesundheitssystem begeben. Sollte er eine private Krankenversicherung besitzen, ist es dem Gast auch freigestellt, eine Privatklinik aufzusuchen.
Laut weiteren Angaben auf der Pressekonferenz müssen die Bescheinigungen der Gäste sowohl das Datum als auch die Uhrzeit des Tests enthalten, die Identität des Gastes, das für die Durchführung verantwortliche Labor sowie das negative Ergebnis.
Tourismusministerin Castilla sagte: „Es ist nicht die perfekte Formel“, aber „es ist die einzig mögliche“, da dies innerhalb „der Befugnisse der kanarischen Regierung liegt“. Das Dekret soll so lange in Kraft bleiben, „bis die Gesundheitsbehörde die Notwendigkeit dafür nicht mehr sieht“. Zudem wird das Dekret die Verpflichtung für Touristen enthalten, „die mobile APP Radar-Covid zu installieren“, dieses müsse auch „15 tage nach dem Urlaub auf den Kanaren aktiv bleiben“, so Castilla abschließend.
Nicht offizielle Informationen
Uns wurden auch nicht offizielle Informationen zugespielt, die weitere Details zum Gesetz enthalten, wobei wir diese nicht verifizieren können, da, wie ganz oben beschrieben, das BOC bisher nicht veröffentlicht wurde.
Laut diesen Informationen gilt diese Regelung für alle Gäste über 12 Jahre. Unterkünfte können auch selbst anbieten, diese Tests durchzuführen. Zudem werden Unterkünfte angeblich verpflichtet, die Informationen an der Rezeption in fünf Sprachen bereitzustellen, ohne jedoch darauf hinzuweisen, welche dies sein sollen. Zudem muss dem Gast die Möglichkeit gegeben werden einen Coronatest auch für die Abreise zu machen, dieser sollte nicht früher als 48 Stunden vor der Abreise gemacht werden. Auch diese Kosten soll der Urlauber selbst tragen. Unterkünfte müssen alle Daten, die in diesem Zusammenhang erhoben werden, den Gesundheitsbehörden der Kanaren zugänglich machen, sollte dies erforderlich sein.
Leider wurde bisher nichts darüber gesagt, welche Coronatests überhaupt akzeptiert werden.
Weitere Informationen können wir, wie gesagt, nicht liefern, dafür fehlt das BOC, um es ganz genau sagen zu können. Wenn dieses erscheint, werden wir diesen Artikel entsprechend anpassen! – TF
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