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Lockerungen: Phase 2 auf Gran Canaria – Die Bedeutung

Lesedauer 4 Minuten

Update vom 03. Juni 2020 – 09:41 Uhr:
Ein Protokoll für Besuche in Altenheimen und Pflegeheimen wurde von der Regierung der Kanarischen Inseln etabliert. Ab sofort kann man die Liebsten wieder besuchen. Allerdings nur Personen, die älter als 14 Jahre sind und nur mit Terminvereinbarung. Sofern möglich wird der Besuch in Räumen oder Außenbereichen stattfinden, der den Sicherheitsabstand von 2 Metern gewährleistet. Zudem darf immer nur 1 Person als Besucher zu dem Familienmitglied. Wir haben unsere Tabelle angepasst.

Update vom 25. Mai 2020 – 08:45 Uhr:
Laut Inselpräsident Ángel Víctor Torres ist der Besuch der Altenheime, obwohl die Zentralregierung dies für Phase 2 genehmigt hat, auf den Kanarischen Inseln in dieser Phase weiterhin untersagt, die finale Entscheidung dazu obliegt den Regionen selbst. Torres sagte: „Wir müssen noch warten“.

Gran Canaria – Wir kennen ja bereits die 4 Phasen des Lockerungsplans der spanischen Regierung, doch was bedeutet die Phase 2 für Gran Canaria genau? Denn dies ist die Phase in der sich die Insel ab dem 25. Mai befinden wird. Dies gab Gesundheitsminister Salvador Illa heute bei einer Pressekonferenz bekannt. Seit dem 2. Mai hat die Regierung sogenannte Marker gesetzt, um die Entwicklung genau bewerten zu können. Es wird sich viele bessern, grundsätzlich gilt aber weiterhin die Maskenpflicht! Strände können wirder besucht werden, dazu weiter unten mehr!

Spezieller Hinweis der Regierung: Alle Bestimmungen sind Indikativ und es gibt Möglichkeiten zur Abweichung! Alle Entscheidungen und spezifische Datumsangaben werden durch die entsprechenden Rechtsinstrumente festgelegt. Alle Maßnahmen können in Abhängigkeit der Entwicklung der Pandemie angepasst werden. Wenn es Veränderungen gibt, werden wir diese Tabelle aktuallisieren! Das aktuelle BOE finden Sie hier.

Phase 2 auf Gran Canaria:

Lebensbereich Neue Regeln Zeifenster und spezielle Regeln für die Aktivität
Für die Arbeit – Kongresse und Tagungen sind wieder möglich, maximal 50 Personen
Persönliches Leben – Gruppen von bis zu 15 Personen dürfen sich treffen, sowohl im Wohnraum, als auch auf der Straße oder in der Gastronomie
– Hochzeiten wieder möglich, 100 Außenplätze oder 50 Innenplätze
– Beerdigungen, maximal 25 Personen im Außenbereich und 15 im Innenbereich
– Zeitbgerenzungen für Sport und Spaziergänge nur noch zwischen 10 und 12 sowie 19 und 20 Uhr (für Personen ab 70 vorbehalten)
Soziale Dienste – Pfelgeheime und Altenheime dürfen besucht werden
Nur mit Terminvereinbarung, nur 1 Person, Mindestalter 14 Jahre!
Bildung – Private Kitas dürfen wieder öffnen, gesetzliche Kitas bleiben geschlossen!
– Schüler ab Klasse 6 können zwecks Förderung in Schulen
– Alles unter strengen Hygienmaßnahmen!
Geschäfte und Dienstleistungen – Einkaufzentren dürfen öffnen, maximal 50% der Fläche an Personen zulässig
– Geschäfte dürfen OHNE Quadratmeter-Begrenzung öffnen, maximal 40% der Fläche an Personen zulässig
– Geschäfte ohne möglichem Mindestabstand (2 Meter) maximal 1 Kunde zulässig
– Private Bildungseinrichtungen dürfen Betrieb aufnehmen (Fahrschulen etc.)
IMMER: 2 Meter Abstand sind Voraussetzung
– Spezielle Uhrzeit für Menschen ab 65 muss beinbehalten bzw. eingeführt werden
– Wochenmärkte an der frischen Luft sind erlaubt (Markthallen nicht!), maximal 33% der Marktfläche mit Ständen und primär Lebensmittel! Gemeinden können Gesamtfläche vergrößern!
Gastronomie – Innenbreiche mit maximal 50 % erlaubt, Terrassen mit Abstand von 2 Meter!
– Keine Bars und Nachtclubs!
– Nur Tischservice!
Tourismus – Unterkünfte können kommunale Bereiche wie Pool, Restaurants, Spas, Gym etc. öffnen (max. 30 %)
– Tagungen und Animation in Hotels mit maximal 20 Personen
IMMER: Abstand 2 Meter!
Landwirtschaft – Läuft bereits seit Phase 1 komplett
Wissenschaft und Innovation – Seminare mit maximal 50 Personen!
Kultur und Freizeit Kinos, Theater, Auditorien etc. wieder offen (maximal 30 %)
Strände wieder offen, dazu noch ein Hinweis unter der Tabelle
– Wandern in den Bergen auch ohne gebuchten Führer wieder erlaubt
– Veranstaltungen: Geschlossene Räume maximal 50 Personen maximal 30% der Fläche
– Veranstaltungen: Außenbereich maximal 500 Personen
– Immer gilt: 2 Meter Sicherheitsabstand einhalten und Personen müssen sitzen!
Professioneller Sport – Ligenbetrieb kann wieder aufgenommen werden OHNE Zuschauer
– Vollständiges Training in professionellen Ligen
Nicht professioneller Sport – Schwimmbäder können öffnen, nur mit Termin, maximal 30 %
– Fitnesstudios können wieder öffnen, auch hier nur mit 30 % und OHNE Kontaktsport!
Religion Gottesdienste mit maximal 50 % der Sitzplätze sind wieder möglich
Städtische und Vorstädtische öffentlichen Mobilität – Normalisierung des Betriebes, so fern möglich!
Regionale öffentliche Mobilität – KEINE Änderungen zu Phase 1
Flugverkehr – KEINE Änderung zu Phase 1
Schiffsverkehr – KEIN Änderung zu Phase 1

Unter dem Strich bedeutet dies für viele, dass man seit Wochen das erste Mal wieder etwas “ mehr genießen“ kann, sei es der Kaffee auf einer Terrasse oder den Besuch im Kino oder einen Geschäftsbesuch. Ein wichtiger dritter Schritt für die Anwohner auf Gran Canaria. Wir Appellieren an dieser Stelle auch, dass man sich an die Sicherheitsbestimmungen bei Distanz etc. halten sollte, denn so können wir ggf. ab dem 8. Juni schon in Phase 3 übergehen, dazu dann zu der entsprechenden Zeit ein Artikel!

Zu den Stränden gibt es bisher kein genau festgelegten Regeln, man kann ebenfalls von der Distanz (2 Meter) ausgehen, Dr. Simon sprach auch von der Maskenpflicht. Jede Gemeinde kann hier etwas anders agieren. Aber es wird sich wohl vieles so darstellen wie in der Gemeinde Mogán (Bild anklicken zum Vergrößern!):

Strandnutzung in Phase 2 Mogan

Also keine Duschen und Fußbrausen und nur eine begrenzte Zeit am Tag wobei diese sehr großzügig festgelegt ist. Kinder nie allein, keine Spielzeuge, keine Gruppenbildung etc. Man muss berücksichtigen, es ist der erste kleine Schritt bei den Eröffnungen der Strände.



* = Regeln für den Geschäftbetrieb haben wir gesondert verarbeitet, diese finden Sie hier! Das passende BOE dazu hier.

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