Las Palmas – Der mögliche Neubau einer Groß-Moschee im Stadtteil Las Torres von Las Palmas de Gran Canaria ist wohl endgültig vom Tisch. Im Dezember 2018 hatte das Verwaltungsgericht Nummer 4 von Las Palmas bereits ein Abkommen zwischen der Stadtverwaltung und der Liga des Islamischen weltreligiösen und kulturellen Zentrums für ungültig erklärt. Dagegen hatte die Stadtverwaltung und die Regierung der Kanarischen Inseln eine Berufung vor dem Obersten Gericht der Kanaren eingereicht. Diese Berufung wurde nun vom obersten Gerichtshof zurückgewiesen.
Die Übertragung des Grundstückes hinter dem Einkaufzentrum Las Ramblas an die islamische Gemeinschaft ist damit nicht rechtmäßig und gültig. Ein Bau einer Moschee auf diesem Grundstück ist damit hinfällig.
Seit 1990 ist das Thema einer Großmoschee in Las Palmas immer wieder auf der Tagesordnung. Damals hatte man mit dem Verband vereinbart ein Grundstück dafür bereitzustellen. Immer wieder kippten Gerichte die geplanten Grundstücke. Zunächst das am Tunnel Julio Luengo, nun auch das hinter dem CC Las Ramblas.
Das oberste Gericht lehnte die kostenlose Übertragung des städtischen Grundstückes ab, weil es „offensichtlich nur dazu dient, eine Entschädigungszahlung an den Verein zu vermeiden“. In einer Vereinbarung zwischen Stadt und Verband wurde dies nämlich vereinbart. Sollte kein Grundstück als Ausgleich für das Gebäude, welches als Kulturzentrum genutzt wurde und schon lange im Besitz der Stadt ist, gefunden werden, dann müsse die Stadt den Verband finanziell entschädigen. Das Gericht sieht zudem keine „städtische Planung für das Grundstück“.
Ein weiterer Grund für die Ablehnung des Gerichtes ist, wie 2018 auch, eine Ansammlung an Verfahrensfehlern für die kostenlose Übertragung des Grundstückes. „Es ist nicht ersichtlich welche Vorteile die Bevölkerung der Stadt durch die kostenlose Übertragung des Grundstückes hat“, wurde auch angemerkt. Zudem sei das Grundstück nicht „an religiöse Einheiten übertragbar, um es für Gottesdienste zu nutzen“, so ist es im Nutzungsplan der Grundstücke festgelegt.
Religionsfreiheit gegen Gesetzmäßigkeit
Das Gericht stellte in der Erklärung aber auch klar, dass dieses Urteil nichts mit der Frage nach Religionsfreiheit zu tun hat. Es ging lediglich darum, festzustellen, ob hier Verfahrensfehler vorliegen. Es wurde lediglich beurteilt, ob die Vorschriften eingehalten werden. Es sei „nicht hinnehmbar die Bedingungen der Debatte umzukehren und die Notwendigkeit, die Religionsfreiheit in ihrer äußeren Erscheinungsform zu gewährleisten und diese in den Vordergrund dieser Kontroverse zu stellen“. – TF
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