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Paar mit 280.000 € Bargeld am Flughafen Gran Canaria rausgefischt

Gran Canaria – Laut einem Bericht der Guardia Civil wurde bereits am 17. September 2020 ein Pärchen aus dem Ausland am Flughafen Gran Canaria rausgefischt, welches einen Bargeldbetrag in Höhe von 280.000 € im Koffer hatte. Dies ist ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz von Spanien. Laut weiteren Angaben haben die Sicherheitskräfte des Flughafens gegen 18 Uhr die beiden Personen mit dem Bargeld entdeckt und diese haben die Guardia Civil informiert, diese überprüfte dann die Rechtmäßigkeit der Bargeldbeförderung, die sich nicht bestätigen ließ.

Nachdem die beiden Personen befragt wurden und die Zweifel immer größer wurden, hat die Guardia Civil anschließend die Steuerbehörden eingeschaltet. Diese übernahmen die weiteren Befragungen, um die Herkunft des Geldes zu klären. Die 280.000 Euro wurden in Banknoten von 5 bis 50 Euro transportiert, es gab nur eine ganz geringe Menge an 100-Euro-Noten.

Laut Aussage der Guardia Civil ist eine solche Summe in dieser Stückelung üblicherweise Geld aus Drogenhandel. Weil das Paar sich in Widersprüche verstrickte und die Herkunft des Geldes nicht geklärt werden konnte wurde die Summe beschlagnahmt und diese wird bis zum Abschluss der Ermittlungen bei der spanischen Zentralbank aufbewahrt.

Im spanischen Gesetz für Geldwäsche ist es vorgeschrieben, dass mit Beträgen ab 10.000 Euro für Reisen ins Ausland ein Antrag (S1) beim Finanzamt eingereicht werden muss, um die Herkunft des Geldes belegen zu können. Wenn man im Land verreist liegt die Grenze des Geldes bei 100.000, danach benötigt man den Antrag. Da die beiden nach Madrid fliegen wollten, hätten diese also so oder so einen Antrag stellen müssen. Man kann diese Anträge auch online beim Finanzamt stellen. Der direkte Link zu diesen Anträgen ist dieser. – TF

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