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Gericht lehnt nächtliche Ausgangssperre auf Kanaren erneut ab – „Sippenhaft ist unagebracht“

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Kanarische Inseln – Der oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln hat heute den Antrag auf eine nächtliche Ausgangssperre für die Nächte 31. auf 1. sowie 1. auf 2. Januar und 5. auf 6. Januar abgelehnt. Die zweite Kammer des Gerichtshofes bestehend aus den Richtern María Mercedes Martín Olivera, Lucía Déborah Padilla Ramos und Antonio Doreste Armas entschieden heute, dass die angeforderte Maßnahme die „Eignungs-, Notwendigkeits- und Gewichtungs-Indikatoren nicht erfüllt“. Man vertritt die Ansicht, dass die Maßnahme „zu massiv ist und eine schwere Vorverurteilung in der Allgemeinheit Menschen verursacht“ Einfach übersetzt, eine „Sippenhaft ist unangebracht“.

Theoretisch kann die Regierung der Kanarischen Inseln binnen drei Tagen eine Beschwerde beim obersten spanischen Gerichtshof einlegen. Da die ersten zwei Nächte, die diese Maßnahmen betreffen würde, bereits in den kommenden Tagen stattfinden, scheint dies aber recht sinnlos zu sein. Eine Stellungnahme der Regierung fehlt jedenfalls bisher.

Damit kann die vorgelegte Verordnung für die geplante nächtliche Ausgangssperre nicht in Kraft treten. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Kanaren beantragen nächtliche Ausgangssperre für Silvester, Neujahr und Heilige drei Könige, vom 28.12.2021
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