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Lockerungen für Nachtgewerbe, Gastro und Massenveranstaltungen auf den Kanaren beschlossen

Kanarische Inseln – Im heutigen Ministerrat der Kanaren wurden neue Lockerungen bezüglich der Corona-Regeln beschlossen. Diese müssen natürlich noch im BOC veröffentlicht werden. Danach passen wir auch unser Regelwerk in der aktuellen Corona-Ampel an! Die neuen Lockerungen betreffen allerdings nur Inseln der Warnstufe 1! Die Gastronomie darf demnach bis 2 Uhr in der Nacht geöffnet werden.

Zusätzlich dürfen Nachtclubs, Bars und Co. wieder den Betrieb aufnehmen. Es sind auch Live-Auftritte gestattet. Besucher müssen registriert werden, maximal dürfen sich 10 Personen an einem Tisch (im Freien) und 4 Personen an einem Tisch (Innenbereich) aufhalten. Tanzen ist untersagt, es darf nur im Sitzen verzehrt werden. Der Sicherheitsabstand soll 2 Meter betragen. Innenräume müssen eine ausreichende Belüftung nachweisen.

Auch größere Veranstaltungen können auf Inseln der Warnstufe 1 wieder durchgeführt werden. Bis zu 750 Personen sind möglich, ohne dass zuvor eine gesonderte Genehmigung angefragt werden muss. Sollte die Veranstaltung mit mehr Personen stattfinden, dann ist eine Genehmigung erforderlich. Diese Aktivitäten, die Kultur-, Erholungs-, Freizeit-, und Sportveranstaltungen umfassen, dürfen sowohl im Freien als auch in Innenräumen stattfinden. Inseln der Warnstufe 2 dürfen auch solche Veranstaltungen stattfinden lassen, allerdings nur im Freien und mit einer Kapazitätsbegrenzung von 50 %. Inseln der Stufe 3 & 4 dürfen solche Veranstaltungen nicht stattfinden lassen. Pro Person müssen 2,25 Quadratmeter kalkuliert werden!

Die Begrenzungen für Kongresse Tagungen und Geschäftstreffen werden für die Inseln der Warnstufe 1 und 2 aufgehoben.

Wir warten nun also auf das BOC wie dies genau formuliert ist, nach den Aussagen von Julio Peréz bei der Pressekonferenz soll das morgen passieren. – TF

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