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Corona-Ampel Kanaren: Alles wie gehabt – NEUE REGELN beschlossen!

Update vom 11. Juni 2021:
Heute wurde das BOC mit den Lockerungen und Anpassungen der Corona-Regeln veröffentlich, daher haben wir die unten stehenden Tabellen angepasst. Das komplette BOC finden Sie HIER!

Ursprünglicher Artikel:
Kanarische Inseln – Die Corona-Ampel der Kanarischen Inseln wurde aktuallisiert. Auf einer Pressekonferenz am heutigen Donnerstag hat Pressesprecher Julio Peréz angekündigt, das nach der Aktualisierung der Corona-Ampel die Inseln alle auf den bekannten Warnstufen bleiben. Peréz erklärte auch die neuen Lockerungen. Diese haben wir hier vorläufig zusammengefasst. Diese Lockerungen betreffen insbesondere die Gastronomie und Nachtlokale sowie Veranstaltungen. Wir werden die unten stehenden Regeln anpassen, sobald das entsprechende BOC veröffentlicht wurde.

Auf Warnstufe BRAUN (4) befindet sich:

Auf Warnstufe ROT (3) befindet sich:

Auf Warnstufe GELB (2) befinden sich:
Teneriffa, Lanzarote und La Graciosa

Auf Warnstufe GRÜN (1) befinden sich:
Gran Canaria, Fuerteventura, La Palma, La Gomera und El Hierro

Alle aktuellen Warnstufen gelten vorerst bis zum 17. Juni 2021 (inklusive).

Das entsprechende Ampelsystem der Kanaren wurden dementsprechend angepasst und die Seite des Ministeriums überarbeitet.

Corona-Regeln auf den Kanaren allgemein, unabhängig der Warnstufe:

  • Maskenpflicht immer und überall (innen und außen) für alle Personen ab 6 Jahren – Liegend am Strand oder Pool sowie im Wasser nicht – In der freien Natur (außerhalb von Ortschaften) auch nicht. Personen, die ein Atest vorlegen können oder sich sportlich (individuell im Freien) betätigen brauchen auch keine Maske tragen.
  • Allgemeine Abstandspflicht von mindestens 1,5 Metern
  • Rauchverbot in Gastronomie und der Öffentlichkeit, letzteres immer dann wenn man läuft oder kein Abstand von 2 Metern eingehalten werden kann. Wenn man irgendwo auf der Bank sitzt ist das Rauchen möglich
  • Essen und Trinken während dem Gehen ist untersagt
  • Jahrmärkte und sporadische Straßenmärkte können stattfinden, müssen aber die zulässige Gesamtkapazität einhalten
  • Allgemeine Limitierungen für Hochzeiten, Taufen und andere Feierlichkeiten ind er Gastronomie gibt es nicht, es gelten die Limits der jeweiligen Warnstufen
  • Alle Geschäfte und Gastronomiebetriebe dürfen, abhängig der Warnstufe, öffnen mit Außname von Nachbars und Clubs, diese müssen grundsätzlich in den Warnstufen 2 bis 4 geschlossen sein
  • Coronatest-Pflicht für Hotels und Ferienunterkünfte: Diese wurde aufgehoben, bzw. modifiziert. Alle Informationen finden Sie HIER!
  • Coronatests für die Heimreise sind auf den Kanaren nicht so teuer, eine Liste mit autorisierten Testzentren finden Sie HIER. Auch die Einreise wurde neu geregelt. Die Infos dazu hier!
  • Im Urlaub und 15 Tage danach (empfiehlt die Regierung) sollte man die CoronaAPP von Spanien instaliert haben
  • Sollten bei Ihnen die klassischen Symptome (Husten, Atemnot und Fieber) auftreten, dann sind sie verpflichtet sich in Ihrer Ferienunterkunft zu isolieren und die Rufnummer (+34) 900 112 061 anzurufen, damit man Sie anleiten und an das entsprechende Gesundheitszentrum überweisen kann.
  • Wenn während des Aufenthaltes eine Erkrankung mit COVID-19 festgestellt wird, greift die kanarische Corona-Versicherung! Was diese genau abdeckt erfahren Sie hier!



  • Was bedeutet welche Stufe:

    Bei Stufe 1 (GRÜN) gelten folgende Einschränkungen:

    – Die maximale Personenzahl, die sich Treffen darf, sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Privatbereich wird auf 10 Personen festgelegt. Die einzige Ausnahme ist, wenn ein Haushalt mehr als 10 Personen beinhaltet. Sobald aber Personen hinzukommen, die nicht unter dem gleichen Dach leben, gilt immer die Beschränkung von 10 Personen.

    – In der Gastronomie ist die maximale Kapazität pro Tisch ebenfalls auf 10 Personen (außen) und 6 (innen) sowie 4 (an der Bar) begrenzt. NEU: Die Gastronomie muss um 2:00 Uhr in der Nacht geschlossen werden. Maximale Auslastung im Innenbereich 75 %. Außenbereich 100 %. Gäste im Innenbereich müssen sich mit Vorname, Nachname, Passnummer (NIE / DNI) und Telefonnummer registrieren lassen.

    NEU: Nachtleben: Maximal 10 Personen pro Tisch (außen) und 4 Personen (innen), Limitierung 100 % im Außenbereich und 75 % im Innenbereich. Mindestabstand 2 Meter. Tanzflächen verboten oder mit Tischen zu belegen (Innebereich gilt erst ab dem 18. Juni 2021! Vorher noch geschlossen halten!). Kunden müssen im Innenbereich registriert werden. Karaoke-GEsang darf nur MIT Maske stattfinden, das Mirko muss nach dem Gebrauch desinfiziert werden!

    – Limit im öffentlichen gemeinsam genutzten Raum im Arbeitsumfeld 75 %

    – Beim Sport ist ein Abstand im Gruppensport von 2 Metern vorgeschrieben, die Gruppe ist auf 25 Personen begrenzt (im profsessionellen Bereich) oder auf 10 Personen (im Amateurbereich). Mannschaftssport ist erlaubt. Kapazitäten der Sportstätten im Innebereich auf 75 % begrenzt, außen auf 100 %.

    NEU: Großveranstaltungen mit bis zu 750 Personen ohne vorherige Genehmigung des SCS sowohl Innen, als auch Außen erlaubt!

    NEU: Kongresse, Messen etc. erlaubt! Begrenzt auf 75 %!

    Bei Stufe 2 (GELB) gelten folgende Einschränkungen:

    – Die maximale Personenzahl, die sich Treffen darf, sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Privatbereich wird auf 6 Personen festgelegt. Die einzige Ausnahme ist, wenn ein Haushalt mehr als 6 Personen beinhaltet. Sobald aber Personen hinzukommen, die nicht unter dem gleichen Dach leben, gilt immer die Beschränkung von 6 Personen.

    – In der Gastronomie ist die maximale Kapazität pro Tisch ebenfalls auf 6 Personen (außen) und 4 (innen) sowie 2 (an der Bar) begrenzt. Um Mitternacht muss die Gastronomie geschlossen sein. Aktivitäten, die ggf. dazu führen könnten, dass Menschen die Maßnahmen nicht einhalten (Livemusik, Karaoke, Animation etc.) sind verboten. Maximale Auslastung im Innenbereich 50 %. Außenbereich 75 %. Gäste im Innenbereich müssen sich mit Vorname, Nachname, Passnummer (NIE / DNI) und Telefonnummer registrieren lassen.

    – Limit im öffentlichen gemeinsam genutzten Raum im Arbeitsumfeld 50 %

    – Beim Sport ist ein Abstand im Gruppensport von 2 Metern vorgeschrieben, die Gruppe ist auf 25 Personen begrenzt (im profsessionellen Bereich) oder auf 6 Personen (im Amateurbereich). Mannschaftssport ist erlaubt. Mannschaftssportarten, die dazu beitragen, dass die Distanz nicht zu jeder Zeit eingehalten werden kann sind verboten. Fitnessstudios dürfen öffnen. Kapazitäten der Sportstätten im Innebereich auf 50 % begrenzt, außen auf 75 %.
    Zuschauer werden nur zugelassen mit vorheriger Genehmigung der Behörden! Maxmialkapazität 25 %, alle anderen Anfoderungen der Warnstufe 1 gelten auch hier.

    NEU: Großveranstaltungen mit bis zu 750 Personen ohne vorherige Genehmigung des SCS sowohl Außen erlaubt! Begrenzt auf 50 % der Kapazität!

    NEU: Kongresse, Messen, etc. erlaubt! Begrenzt auf 50 %!

    – Der Besuch von Angehörigen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird eingeschränkt und muss vom Personal überwacht werden.

    – Die Kapazität des öffentlichen Verkehrs wird auf 50 % reduziert. Die Überwachung dieser Maßnahme wird in Stoßzeiten erhöht, um Menschenmassen zu vermeiden. Es wird empfohlen unnötige Fahrten zu vermeiden und die Fahrpläne mit einer höheren Taktung zu versehen.

    Bei Stufe 3 (ROT) gelten folgende Einschränkungen:

    – Die maximale Personenzahl, die sich Treffen darf, sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Privatbereich wird auf 4 Personen festgelegt. Die einzige Ausnahme ist, wenn ein Haushalt mehr als 4 Personen beinhaltet. Sobald aber Personen hinzukommen, die nicht unter dem gleichen Dach leben, gilt immer die Beschränkung von 4 Personen.

    – Die Gastronomie muss um 23 Uhr geschlossen sein. Service ist in Innenräumen nicht erlaubt. Außenbereich maximal 50 %. Aktivitäten, die ggf. dazu führen könnten, dass Menschen die Maßnahmen nicht einhalten (Livemusik, Karaoke, Animation etc.) sind verboten. Maximale Personenzahl pro Tisch liegt bei 4 Personen.

    – Limit im öffentlichen gemeinsam genutzten Raum im Arbeitsumfeld 33 %

    Sport in Innenräumen (Fitnesstudios) erlaubt, allerdings nur mit einem Limit von 33 % der Kapazität und maximal in Gruppen von 4 Personen! Diese Regelung gilt auch für öffentliche Schwimmbäder der Gemeinden! Sport im Freien ist nur als Kleinstgruppe von bis zu 4 Personen erlaubt. Der Mindestabstand von 2 Metern muss jederzeit eingehalten werden. Mannschaftssport ist ebenfalls möglich, aber schwer eingeschränkt auch im Amateurbereich, sofern kein Körperkontakt entstehen kann. KEINE ZUSCHAUER ZUGELASSEN! Nur bei Kinderveranstaltungen mit vorheriger Genehmigung und maximal 15 % Belegung.

    – In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt ein Besuchsverbot. Mit minimalen Ausnahmen bei Minderjährigen, schwangeren Frauen und für Patienten im Endstadium, es bleibt aber immer eine Abwägung des Arztes. Einwohner aus Altenheimen dürfen die Zentren nicht verlassen. Bewohner, die bereits infiziert waren, sind von der Regelung ausgenommen.

    – Die Kapazität des öffentlichen Verkehrs wird auf 50 % reduziert. Die Überwachung dieser Maßnahme wird in Stoßzeiten erhöht, um Menschenmassen zu vermeiden. Es wird empfohlen unnötige Fahrten zu vermeiden und die Fahrpläne mit einer höheren Taktung zu versehen.

    NEU: Kongresse, Messen etc. NICHT mit Präsenz erlaubt! Dies gilt auch für Großveranstaltungen!

    Bei Stufe 4 (BRAUN) gelten folgende Einschränkungen:

    – Die maximale Personenzahl, die sich Treffen darf, sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Privatbereich wird auf 2 Personen beschränkt. Mitbewohner ausgeschlossen.

    – Die Gastronomie muss um 18 Uhr geschlossen sein. Service ist in Innenräumen nicht erlaubt und außen auf 50 % begrenzt. Aktivitäten, die ggf. dazu führen könnten, dass Menschen die Maßnahmen nicht einhalten (Livemusik, Karaoke, Animation etc.) sind verboten. Mitnahme von Speisen und Lieferdienst ist bis 22 Uhr erlaubt. Auch hier liegt die maximale Personenzahl pro Tisch bei 4.

    Alle Geschäfte, außer Lebensmittel, müssen um 18 Uhr geschlossen sein.

    – Wo irgendmöglich muss Home-Office angewendet werden, Präsenz-Arbeit ist weitestgehend untersagt.

    Sport nur im Freien und NUR alleine, keine Gruppenbidlung! Mannschaftssport ist ebenfalls möglich, aber schwer eingeschränkt und nur im Profibereich.

    Casinos, Bingohallen und Spielhallen, externe Wettlokale und andere Räumlichkeiten und Einrichtungen, die denen für Freizeitspiele und Wettaktivitäten ähneln, bleiben geschlossen.

    NEU: Kongresse, Messen etc. NICHT mit Präsenz erlaubt! Dies gilt auch für Großveranstaltungen!

    Wir hoffen, Sie alle bleiben gesund! – TF

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