Spanien – Neben den neuen Höchstgeschwindigkeiten in Spanien gibt es weitere Änderungen für Autobesitzer, die den TÜV (ITV) betreffen! Seit heute gelten verschärfte Regeln für den ITV im Land. Die Testverfahren werden strenger und die Regeln wurden an den Brexit angepasst. Die spanische Vereinigung der TÜV-Betreiber (AECA-ITV) erklärte die wichtigsten Änderungen.
Die wichtigste Änderung sei das ABS-System, wenn dort ein Mangel auffällt, dann kann das Fahrzeug nicht durch den ITV kommen, der Mangel muss erst behoben werden. Vorausgesetzt der Mangel wird als „schwer“ (GRAVE) eingestuft. Allerdings werden Defekte, die bisher als „gering“ eingestuft wurden, nun automatisch als schwer eingestuft. Die gleiche Regelung gilt ab heute auch für die Rückfahrspiegel, sollte davon einer beschädigt sein oder fehlen gilt dies als schwerer Mangel und das Fahrzeug fällt beim ITV durch.
Sollte man einen Führerschein beim ITV nicht vorlegen können, ist es der Station ab sofort möglich auf die Datenbank der Verkehrsbehörde (DGT) zuzugreifen.
Wie bisher gelten schwere Mängel als Grund für den Durchfall beim spanischen TÜV. Dann darf man das Fahrzeug nur noch in eine Werkstatt bringen und sonst nicht damit auf spanischen Straßen unterwegs sein, bis der Mangel behoben ist und das Fahrzeug die Nachkontrolle beim TÜV überstanden hat.
Fahrzeuge aus Großbritannien werden nun aufgrund des Brexits als Fahrzeuge aus Drittstaaten eingestuft und unterliegen demnach strengeren Regeln für Einfuhr und Kontrolle, auch beim ITV.
Keine neuen Geldstrafen festgelegt
Neben den ganzen technischen Anpassungen wurden die Bußgelder jedoch nicht angepasst. Sollte die ITV-Plakette abgelaufen sein, muss man 200 Euro Bußgeld zahlen, mit Rabatt sind es dann 100 Euro. Wichtig dabei ist der Tag ist entscheidend, nicht der Monat. In Spanien muss man spätestens am gleichen Tag, an dem die letzte Prüfung gemacht wurde zum TÜV. Wird man einen Tag später mit dem Auto erwischt, gibt es schon das Bußgeld! Dies ist unabhängig davon, wo die Polizei das Fahrzeug entdeckt, ob auf der Straße oder beim Parken, dies spielt keine Rolle.
Die gleiche Geldstrafe gibt es auch, wenn man mit einem Fahrzeug erwischt wird, welches den TÜV nicht erfolgreich überstanden hat, sofern dies binnen zwei Monaten nach der Feststellung der Mängel passiert. Wie erwähnt ist es nur erlaubt das Fahrzeug in einer Werkstatt zu bringen und von dort aus zurück zum TÜV zu fahren.
Sollte ein Mangel im Bericht gar als „besonders schwerwiegend“ eingestuft werden, also das Auto technisch gar nicht mehr fahren dürfen, dann beträgt die Strafe gar 500 Euro. – TF
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