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Oberstes Gericht lehnt Beschwerde der Regierung bezüglich der Gastro-Maßnahmen erneut ab

Kanarische Inseln – Der oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln hat sich heute mit der Beschwerde der Regierung beschäftigt, die Maßnahmen für die Gastronomie der Inseln auf Warnstufe 3 (Teneriffa) nochmal zu prüfen. Das Gericht kam erneut zu dem Entschluss, dass die Maßnahmen und die neu vorgelegten Dokumente in „keinster Weise die These belegt, dass die Ansteckungen in der Gastronomie erfolgen“. Gegen den erneuten Beschluss können alle beteiligten Parteien binnen 5 tagen eine weitere Beschwerde einreichen.

Das Gericht beteuerte, dass man „nicht unsensibel“ gegenüber den Gesundheitsbehörden sein will, aber es „fehlt mehr“. Die Maßnahmen müssen sich an „den Stellen konzentrieren an denen eine Ansteckung tatsächlich ein Problem sein kann“.

Das Gericht wies auch darauf hin, dass Santa Cruz mit 297 Fällen und La Laguna mit 202 Ansteckungen bei mehr als 400.000 Einwohnern die Liste anführen, aber im Gegenteil dazu gäbe es in Vilaflor 5, Tegueste 13, Arico 9 und Garachico 5 Fälle. Daher fragte das Gericht: „Müssen sich alle Gastronomen der Insel den gleichen Maßnahmen unterziehen?“. Man fügte hinzu: „Was ist das Zumutbarkeitskriterium, um das Recht auf Arbeit von jemandem einzuschränken, der an diesen Orten seine Arbeit ausführt?“.

Man wies dann auch noch etwas spitzfindig darauf hin, dass man nur zu Leroy Merlin, IKEA oder anderen großen Einkaufszentren gehen müsse, diese „sind am Wochenende überlaufen und mit tausenden von täglichen Besuchern versehen, deren wirtschaftliche Aktivität im Innenraum nicht lahmgelegt wird“.

Viele Fragen, keine Antworten

Daher fragt sich auch hier das Gericht, ob es möglicherweise daran liegt, dass es „in den Berichten keinerlei Ansteckungen in den Geschäften gibt“, oder ob diese kommerzielle Aktivität für die Regierung „essenziell“ ist. Man hinterfragt auch, ob ein Anstieg von 93 auf 124 Fälle pro 100.000 Einwohner überhaupt eine „angemessene Begründung“ für die Schließung des Innenbereiches der Gastronomie sein kann, was „akzeptabel wäre, wenn dies eindeutig belegbar wäre, wenn dieser Anstieg tatsächlich in den Innenräumen der Gastronomie stattfinden würde“. Aber man muss feststellen, das „dies nicht das ist, was die Berichte zeigen“. Im Gegenteil stellt man fest, dass „junge Menschen, die sich nicht an die Maßnahmen halten, dazu beitragen, das Virus zu verbreiten“.

Man wies nochmals darauf hin, dass Innenräume auch „in Bussen, Bahnen, Fitnessstudios, Banken, Kaufhäusern, Schulen und so weiter, deren Aktivität nicht beschränkt wird, existieren“. Man stellte ferner fest, dass 47 % der 278 aktiven Ausbruchsereignisse auf Teneriffa (fast die Hälfte) zwischen Familienmitgliedern und dem Freundeskreis stattfanden, dies „passierte in Vereinen, Freizeiträumen und am Arbeitsplatz“. Würde also „die Schließung der Gastronomie diese Übertragungswege eindämmen?“, fragt das Gericht.

Man bezog auch Stellung dazu, dass die Regierung argumentierte, dass das Gericht bisher den Maßnahmen zustimmte. Da verweigerte das Gericht einen Vergleich, denn „ist es so, dass wir uns in einer Situation von unmittelbare, und außergewöhnlichem Risiko befinden, wie es im Januar der Fall war? Damals gab es 19 Todesfälle pro Tag“.

Zudem würde das Gericht gerne eine Aufschlüsselung sehen, die darstellt, wie viele der Infizierten Personen ggf. schon geimpft sind mit einer oder auch mit zwei Dosen, denn hier sind nur schwache Krankheitsverläufe zu erwarten.

Dann wurde man etwas persönlicher, denn man ging auf die Kosten ein. Ungeachtet der mangelnden Rücksichtnahme auf die Staatskasse, „an der wir alle beteiligt sind“, reicht es aus, die Insel Teneriffa zu bereisen, „um zu erkennen, wie viele Gastronomiebetriebe mit zwei oder drei Tischen auf einer Terrasse nicht überleben können“. Die sei keine „Wissenschaft, sondern eine bekannte Tatsache für jeden“. – TF

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