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Regierung der Kanaren: Maskenpflicht am Strand und Pool gibt es auf den Kanaren NICHT!

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Kanarische Inseln – Das Hin und Her bezüglich der Maskenpflicht an den Stränden und Pools der Hotels wurde heute durch den Pressesprecher der kanarischen Regierung, Julio Perez, beendet. Denn er erklärte auf einer Pressekonferenz, dass die Regierung der Kanaren davon ausgeht, dass die neuen Bestimmungen bezüglich Maskenpflicht im öffentlichen Raum nicht die in jeder autonomen Gemeinschaft genehmigten Ausnahmen revidiert. Im fall der Kanarischen Inseln seien damit die Regeln geschützt, die ein Sonnenbad am Strand oder Pool sowie die freie Natur betreffen.

„Die Kanaren verstehen, dass die Regeln, die hier bisher angewendet wurden, immer noch durch die neue Vorschrift abgedeckt sind“, so Perez. Er fügte hinzu, dass die „intensive Nutzung“ auf den Kanaren auch durch das „neue Gesetz“ abgedeckt ist. Er begründet diese Einschätzung auch damit, dass im Rahmen der regionalen Befugnisse für die lokalen Gesundheitsbehörden, die für diese Pandemie festgelegt wurden, diese Ausnahmen eben nicht aufgehoben sind.

„Die kanarischen Vorschriften zur Verwendung einer Maske sind keine Botschaft für eine entspannte Nutzung, die Menschen am Strand haben die gleiche Verpflichtung wie bisher, diese sind noch immer verbindlich“, so Perez weiter. Gleichzeitig forderte er die Bürger zur Eigenverantwortung auf.

Die Einschätzung basiert auch auf den letzten Abschnitt des Paragrafen 6.2 des Gesetzes, denn darin wird erklärt, dass „dieses Gesetz nicht durchsetzbar ist, wenn es gemäß den Angaben der Gesundheitsbehörden nicht vereinbar ist“. Die Kanarischen Behörden sehen die Strände und Pool-Anlagen wohl als „nicht vereinbar“ an.

Laut Perez gelten auf den Kanarischen Inseln weiterhin die folgenden Ausnahmen:

1) In freier Natur außerhalb von Bevölkerungszentren, solange der Zustrom von Menschen die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von zwei Metern ermöglicht.

2) An den Stränden und Pool-Anlagen ausschließlich während des Badens und während des festen Aufenthaltes auf seinem Platz zum Sonnenbaden. Bei Bewegung am Strand muss die Maske getragen werden.

Ob die Regierung von Spanien dies genau so sehen wird, ist allerdings noch mit einem Fragezeichen versehen. Ministerin Darias erklärte heute auf einer Pressekonferenz, dass dieses Gesetz eigentlich überholt sei, weil das Parlament nun ein Jahr gebraucht hat es zu erstellen. Man werden im interterritorialen Gesundheitsrat weitere Gespräche dazu führen.

Fazit:
Nach aktuellem Stand kann alles so bleiben wie bisher, die Polizei wird niemanden sanktionieren, der beim Sonnenbaden die Maske nicht trägt, solange die Kanaren und die Zentralregierung sich hier nicht anders äußern. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Änderungen? – Maskenpflicht am Strand und Pool stehen als Thema im Gesundheitsrat auf der Liste, vom 31.03.2021
ACHTUNG: Ab Morgen gilt eine generelle Maskenpflicht im Freien in ganz Spanien, auch am Strand!, vom 30.03.2021
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