Spanien – Nachdem die Kanarischen Inseln bereits ein sogenanntes „Trans-Gesetz“ verabschiedet hatten, zieht nun auch die Zentralregierung von Spanien nach. Es hat monatelang gedauert sich auf ein Gesetz zu verständigen, welches die Selbstbestimmung des Geschlechts beinhaltet und mit dem Mantra einer Krankheit bei Transsexuellen schluss macht. Rechtzeitig zum internationalen Pride-Tag, der heute stattfindet, kündigte die Regierung an, dass im morgigen Ministerrat das Gesetz verabschiedet werden soll.
Die Verhandlungen innerhalb der Regierung waren schon kompliziert, monatelang konnten sich Vizepräsidentin Carmen Calvo und die Ministerin für Gleichstellung, Irene Montero nicht einigen. Es ging insbesondere um die Selbstbestimmung des Geschlechts. Doch letztendlich einigte man sich darauf, dass eine Geschlechtsänderung und eine Änderung des Namens in Spanien dann im Standesamt (Registro Civil) ohne Zeugen, Gutachten oder ärztliche Bescheinigungen möglich sein wird. Es gibt eine Frist von drei Monaten, falls sich die Person noch umentscheiden will.
Damit beendet das Gesetz auch die Einstufung als „Krankheit“, die zunächst von einem Arzt bescheinigt werden musste, um eine Geschlechtsumwandlung vornehmen zu können. Jetzt reicht es auch vor dem Beamten zu erklären, dass man die Umwandlung durchführen will, nach drei Monaten wiederholt man diesen Willen und dann wird es rechtskräftig.
Möglich ist dies für alle Personen ab 14 Jahren. LGBTIQ-Gruppen forderten eigentlich ein Alter ab 12 Jahren.
Komplexes Gesetz geschaffen
Zunächst wollte die Regierung zwei verschiedene Gesetze entwerfen. Eines für die Rechte von Transsexuellen und ein zusätzliches Gesetz für alle anderen LGBTIQ-Gruppen. Man hat sich nun aber darauf verständigt darauf ein komplexes Gesetz zu machen. Daher vereint das neue „Trans-Gesetz“ von Spanien beide Gesetzestexte.
In dem neuen Gesetz werden weitere Dinge reguliert. So beispielsweise die Meldeänderung, das Recht auf Abstammung der Kinder bei lesbischen Frauen, die assistierte Kinderwunschbehandlung für diese Bevölkerungs-Gruppen und „Menschen mit Schwangerschaftsberechtigung“ oder auch das Sanktionssystem bezüglich Diskriminierung gegenüber dem LGBTIQ-Kollektiv.
Mit diesem neuen Gesetz wird Spanien noch offener gegenüber Minderheiten und schützt diese Personen noch stärker vor Diskriminierung als bisher. – TF
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