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Corona-Ampel-Kanaren: La Palma runter auf ROT, neue Lockerungen!

Lesedauer 9 Minuten

Kanarische Inseln – Die Corona-Ampel der Kanarischen Inseln wurde aktuallisiert. Auf der heutigen Kabinettssitzung wurde beschlossen, die Insel La Palma auf Warnstufe 3 (ROT) herabzustufen. Dies teilte Pressesprecher Julio Perez in der anschließenden Pressekonferenz mit. Zudem wurden die zwei wichtige Corona-Maßnahmen gelockert! Da verpflichtende 3-G-Regel auf Inseln der Warnstufe 3 & 4 fällt weg, dort gilt dann wieder Freiwilligkeit mit Bonus! Zudem wurden die allgemeinen Schließungszeiten der Inseln mit Warnstufe 1 bis 3 verlängert, so lohnt der Bonus mit dem freiwilligen Coronazertifikat gleich doppelt. Details zu den Änderungen finden Sie hier.

Auf Warnstufe BRAUN (4) befindet sich:
Teneriffa & Gran Canaria

Auf Warnstufe ROT (3) befindet sich:
La Palma, Fuerteventura, Lanzarote nebst La Graciosa & El Hierro & La Gomera

Auf Warnstufe GELB (2) befinden sich:

Auf Warnstufe GRÜN (1) befinden sich:

Alle aktuellen Warnstufen gelten vorerst bis zum 10. Februar 2022 (inklusive). La Gomera muss bis mindestens zum 10. Februar 2022 auf Warnstufe 3 bleiben.

Das entsprechende Ampelsystem der Kanaren wurden dementsprechend angepasst und die Seite des Ministeriums überarbeitet.

Corona-Regeln auf den Kanaren allgemein, unabhängig der Warnstufe:

  • Maskenpflicht grundsätzlich IMMER in Innenräumen für alle Personen ab 6 Jahren – Im Freien ist diese Pflicht seit dem 24. Dezember wieder vorhanden. Die Entscheidung der Regierung ist HIER erklärt. Ausnahmen: Einzelsport, Bewegung in Naturräumen (Berge etc.), liegend am Strand, mit Attest, alles wie wir das schon aus der ersten Regelung kannten.
  • Allgemeine Abstandspflicht von mindestens 1,5 Metern
  • Rauchverbot in Gastronomie und der Öffentlichkeit, letzteres immer dann wenn man läuft oder kein Abstand von 2 Metern eingehalten werden kann. Wenn man irgendwo auf der Bank sitzt ist das Rauchen möglich. Im Gesetz etwas „schwammig“ formuliert: „abhängig der Räumlichkeit oder Einrichtung“, was dies genau bedeuten soll, müsste wohl ein Anwalt versuchen zu erklären.
  • Essen und Trinken während dem Gehen ist untersagt
  • Zuschauer in Stadien sind seit August in ganz Spanien wieder erlaubt, aktuell mit maximal 75 % (Warnstufe 3 & 4 maximal 50 %)- HIER die Infos!
  • Alle Geschäfte und Gastronomiebetriebe dürfen, unabhängig der Warnstufe, öffnen. Aktuell gibt es eine Sonderregelung für Apotheken und Lebensmittelhandel! Details HIER!
  • Freiwillige Nutzung von EU-Coronazertifikaten in der Gastronomie für Inseln der Warsntufe 1 & 2 dies bringt den Betreibern Vorteil (bis 09. Feburar 2022 erlaubt), Details HIER.
  • NEU: NUR NOCH Freiwillige 3-G-Regel: Verpflichtende Nutzung von EU-Coronazertifikaten in diversen Betrieben für Inseln der Warnstufe 1 bis 4 dies bringt Vorteile für die Betriebe! Details HIER.
  • Einreisebestimmungen nach Spanien allgemein: Abhängig des Landes aus dem Sie anreisen, gelten unterschiedliche Regeln, eine Intarktive Karte mit den entsprechenden Regeln der spanischen Regierung finden Sie HIER. Aber das Formular, wie HIER beschrieben muss grundsätzlich genutzt werden!
  • Coronatest-Pflicht für Hotels und Ferienunterkünfte: Diese wurde aufgehoben, bzw. modifiziert. Alle Informationen finden Sie HIER! Es gilt das EU-Zertifikat, also negativ getestet, geimpft oder Nachweis über eine Genesung binnen 6 Monaten vor der Ankunft in der Unterkunft. Temporär (bis 31. MAI 2022) aufgehoben. Details HIER.
  • Coronatests für die Heimreise sind auf den Kanaren nicht so teuer, man kann diese in fast allen Kliniken und Praxen durchführen lassen.
  • Im Urlaub und 15 Tage danach (empfiehlt die Regierung) sollte man die CoronaAPP von Spanien instaliert haben
  • Sollten bei Ihnen die klassischen Symptome (Husten, Atemnot und Fieber) auftreten, dann sind sie verpflichtet sich in Ihrer Ferienunterkunft zu isolieren und die Rufnummer (+34) 900 112 061 anzurufen, damit man Sie anleiten und an das entsprechende Gesundheitszentrum überweisen kann.
  • Wenn während des Aufenthaltes eine Erkrankung mit COVID-19 festgestellt wird, greift die kanarische Corona-Versicherung! Was diese genau abdeckt erfahren Sie hier!

Was bedeutet welche Stufe:

WARNSTUFE 1:
– freiwillige 3-G-Regel (siehe oben!)
– Maximale Kapazität im Außenbereich 100 % – Im Innenbereich 75 %
– Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 12, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.
Schließzeit 4 Uhr Nachts! <- NEU
Massenveranstaltungen: Außen maximal 750 Personen oder 75 % (können also auch mehr Personen sein), innen maximal 500 Personen oder 50 %.
Reisegruppen: Maximal 50 Personen
Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.
Zuschauerzahl bei offenen Veranstaltungen (Konzerte, Kultur, Freizeit, Sport etc.): Außenbereich 75 % sitzend und ohne Verzehr. Mit Verzehr maximal 50 %. Stehend maximal 50 %. Innenbereich nur sitzend und ohne Verzehr mit maximal 50 %.
Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 75 %.
– Keine Begrenzung für Taxen und Co.
– Nutzung von Saunen nur alleine oder mit Mitbewohnern, keine anderen Personen gleichzeitig zugelassen.
– Verkauf von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten.
Sportaktivitäten möglich, entsprechende Regeln an den Sportzentren beachten. Darunter aus Maskenpflicht in Innenbereichen oder wenn der Abstand von 2 Metern nicht sichergestellt ist.


WARNSTUFE 2:
– freiwillige 3-G-Regel (siehe oben!)
– Maximale Kapazität im Außenbereich 75 % – Im Innenbereich 50 %
– Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 8, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.
Schließzeit 3 Uhr Nachts! <- NEU
Massenveranstaltungen: Außen maximal 750 Personen oder 75 % (können also auch mehr Personen sein), innen maximal 500 Personen oder 50 %.
Reisegruppen: Maximal 30 Personen
Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.
Zuschauerzahl bei offenen Veranstaltungen (Konzerte, Kultur, Freizeit, Sport etc.): Außenbereich 50 % sitzend und ohne Verzehr. Mit Verzehr maximal 33 %. Stehend ist untersagt. Innenbereich ist untersagt.
Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 75 % oder 100 Personen.
– Keine Begrenzung für Taxen und Co.
– Nutzung von Saunen nur alleine oder mit Mitbewohnern, keine anderen Personen gleichzeitig zugelassen.
– Verkauf und Konsum von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten.
Sportaktivitäten möglich, entsprechende Regeln an den Sportzentren beachten. Darunter aus Maskenpflicht in Innenbereichen oder wenn der Abstand von 2 Metern nicht sichergestellt ist.
Besuchsbegrenzungen in Krankenhäusern zu Besuchszwecken und FFP2-Maskenpflicht
Kapazitätsgrenze für alle Innenraumaktivitäten für Freizeit und Kultur (Kinos, Museen, Bingohallen usw.): 55 %


WARNSTUFE 3:
– freiwillige 3-G-Regel (siehe oben!) <- NEU
– Maximale Kapazität Gastgewerbe im Außenbereich 50 % – Im Innenbereich 33 %
Kapazitätsgrenze für alle Innenraumaktivitäten für Freizeit und Kultur (Theatern, Kinos, Musiksälen, Kulturzentren, Bibliotheken, Konzertsäle, Ausstellungssäle, Museen, Ausstellungs- oder Konferenzräumen): 55 %
– Alle anderen Aktivitäten im Außenbereich 50 % und innen 33 %
– Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 6, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.
Schließzeit 2 Uhr Nachts für alle Betriebe! <- NEU
Massenveranstaltungen: In keinem Fall mehr als 1.000 Personen! Alles abhängig von den lokalen Gesundheitsbehörden.
Reisegruppen: Maximal 20 Personen
Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.
Zuschauerzahl bei offenen Veranstaltungen (Konzerte, Kultur, Freizeit, Sport etc.): Die Verschiebung wird empfohlen.
Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 33 % oder 20 Personen.
– Begrenzung für Taxen und Co: Sitz neben Fahrer muss frei bleiben!
– Begrenzung in Bussen: 50 %.
– Nutzung von Saunen und allen anderen Wellness-Einrichtungen ist untersagt. Pools im Außenbereich mit maximal 33 %. Schwimmbäder nur zu therapeutischen Zwecken genehmigt.
Verkauf und Konsum von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten.
Sportaktivitäten möglich, entsprechende Regeln an den Sportzentren beachten. Darunter aus Maskenpflicht in Innenbereichen oder wenn der Abstand von 2 Metern nicht sichergestellt ist.
Besuchsbegrenzungen in Krankenhäusern zu Besuchszwecken und FFP2-Maskenpflicht
Spielplätze sowohl innen als auch außen dürfen nicht genutzt werden. Auch Ruhezonen wie Bänke etc. dürfen nicht genutzt werden.
Registrierungspflicht in der Gastronomie, wenn man im Innenbereich sitzen will.
Spielstätten (Casino, Bingo etc.) sowie Wettbüros dürfen keinen Verzehr anbieten, Gäste müssen registriert werden.
– Bei kulturellen Aktivitäten in Kinos, Theatern, Auditorien und anderen Innenräumen ist das Essen oder Trinken während der Shows oder Sitzungen nicht gestattet.
Camping untersagt
Märkte dürfen nur unter freiem Himmel stattfinden
Messen in Innenräumen untersagt
Parks, Strände und öffentliche Plätze werden um 22 Uhr geschlossen
Shows mit Chören, Bands, Orchestern oder anderen Musikgruppen, bei denen die dauerhafte Verwendung der Maske und der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht dauerhaft eingehalten werden können, sind in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.
– Besuche in Studentenwohnheimen untersagt, Gemeinschaftsräume geschlossen
Freizeiteinrichtungen für Jugendliche und Kinder geschlossen
Konferenzen, Kongresse etc. nur per Videoschalte erlaubt
Bei Prüfungen in Schulen und Universitäten liegt die Kapazitätsgrenze pro Klassenraum bei 33 %.


WARNSTUFE 4:
– freiwillige 3-G-Regel (siehe oben!) <- NEU
– Maximale Kapazität Gastgewerbe im Außenbereich 75 % – Im Innenbereich 33 % <- Bis 24. Februar 2022
Kapazitätsgrenze für alle Innenraumaktivitäten für Freizeit und Kultur (Theatern, Kinos, Musiksälen, Kulturzentren, Bibliotheken, Konzertsäle, Ausstellungssäle, Museen, Ausstellungs- oder Konferenzräumen): 55 % <- Bis 24. Februar 2022
Beherbergungsbetriebe: 33 % in öffentlichen Bereichen (innen) und 50 % Außen <- Bis 24. Februar 2022
Öffentlich zugängliche Gewerberäume sowohl im Innen. Als auch Außenbereich: 33 %
Kirchen, Beerdigungen etc.: 33 % sowohl innen, als auch außen
Strände: Maximal zu 50 % belegbar
Private Bildungseinrichtungen: Maximal 33 % nutzbar
Freizeitangebote mit wirtschaftlichem Interesse: Maximal 50 % nutzbar
– Alle anderen Aktivitäten im Außenbereich 33 % und innen 25 %
– Die maximale Anzahl an Personen die sich treffen darf: 6, wenn die Gruppe nur aus Mitbewohner besteht, kann die Grenze so hoch liegen, wie es Mitbewohner an der gleichen Adresse gibt.
Schließzeit für alle Betriebe: 0 Uhr Nachts (Mitternacht)
Massenveranstaltungen: In keinem Fall mehr als 750 Personen! Alles abhängig von den lokalen Gesundheitsbehörden.
Reisegruppen: Maximal 20 Personen
Nachtbars/Clubs: Erlaubt, aber ohne Tanzen. Registrierungspflicht für Mitarbeiter und Besucher für Rückverfolgbarkeit.
Zuschauerzahl bei offenen Veranstaltungen (Konzerte, Kultur, Freizeit, Sport etc.): maximal 75 % im Außenbereich. <- Bis 24. Februar 2022
Outdoor Kinder- und Jugendcamps mit maximal 33 % und 20 Personen.
– Begrenzung für Taxen bei der Belegung
– Begrenzung in Bussen: 75 %. <- Bis 24. Februar 2022
– Nutzung von Saunen und allen anderen Wellness-Einrichtungen ist untersagt. Pools im Außenbereich mit maximal 33 %. Schwimmbäder nur zu therapeutischen Zwecken genehmigt.
Verkauf und Konsum von Alkohol auf der Straße, in Parks etc. ist verboten.
Sportaktivitäten möglich, entsprechende Regeln an den Sportzentren beachten. Darunter aus Maskenpflicht in Innenbereichen oder wenn der Abstand von 2 Metern nicht sichergestellt ist. Zuschauer sind jedoch untersagt.
Besuchsverbot in Krankenhäusern mit Ausnahme von Minderjährigen, dann gilt FFP2-Maskenpflicht
Spielplätze in privater Hand sowohl innen als auch außen dürfen nicht genutzt werden. Auch Ruhezonen wie Bänke etc. dürfen nicht genutzt werden.
Registrierungspflicht in der Gastronomie, wenn man im Innenbereich sitzen will.
Spielstätten (Casino, Bingo etc.) sowie Wettbüros erlaubt, (33 % / 25 %).
– Bei kulturellen Aktivitäten in Kinos, Theatern, Auditorien und anderen Innenräumen ist das Essen oder Trinken während der Shows oder Sitzungen nicht gestattet.
Camping untersagt
Märkte dürfen nicht stattfinden (ggf. Sonderregelungen)
Messen in Innenräumen untersagt, Außen nur 33 %
Parks, Strände und öffentliche Plätze werden um 22 Uhr geschlossen
Shows mit Chören, Bands, Orchestern oder anderen Musikgruppen, bei denen die dauerhafte Verwendung der Maske und der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von zwei Metern nicht dauerhaft eingehalten werden können, sind in geschlossenen Räumen nicht erlaubt.
– Besuche in Studentenwohnheimen untersagt, Gemeinschaftsräume geschlossen
Freizeiteinrichtungen für Jugendliche und Kinder geschlossen
Konferenzen, Kongresse etc. nur per Videoschalte erlaubt
– Bei Prüfungen in Schulen, Universitäten und bei Bewerbungsverfahren etc. liegt die Kapazitätsgrenze pro Raum bei 33 %.
Sport am Strand nur als Einzelperson erlaubt
Städtische Spielplätze und Sportinstallationen auf der Straße werden gesperrt
Altenheime und Pflegeeinrichtungen: Nur geimpfte Personen dürfen diese verlassen.
Eigentümerversammlungen dürfen nur noch aus nicht verschiebbaren Gründen stattfinden, mit maximal 25 %.
Ausreise von Inseln der Warnstufe 4 auf andere Inseln nur mit Coronatest (maximal 48 Stunden alt) möglich. Sofern die Person 12 Jahre oder älter ist. Ausgenommen sind: Passagiere im Transit, Personen die aus medizinischen Zwecken reisen, Arbeitsreisen, Bildungsreisen, Rückkehr zum Wohnort, Pflege bedingte Reisen, Finanz- und Versicherungs-Reisen, Reisen aufgrund behördlicher Vorgaben, Reisen zum Zweck der Unterstützung der Landwirtschaft oder von Haustieren, Reisen von Sportmannschaften zu Wettbewerbszwecken, Reisen aufgrund höherer Gewalt oder Notstand. Natürlich müssen Personen mit Coronaimpfung keinen Test beibringen. Sofern die komplette Impfung länger als 14 Tage her. Personen die innerhalb von 180 Tagen vor Reiseantritt das Virus überstanden haben, benötigen auch keinen Test. <- Derzeit inaktiv

Wir hoffen, Sie alle bleiben gesund! – TF

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