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Ab Januar gelten die Umweltzonen in Spanien – Viele Fahrzeuge betroffen, die Infos!

Auf den Kanaren sind besonders viele Fahrzeuge betroffen!

Spanien – In knapp 2 Wochen tritt das neue Gesetz für die Umweltzonen (ZBE) in Städten in Spanien in Kraft. Viele Fahrzeughalter müssen sich dann umgewöhnen, denn es gibt einige Verbote für Verbrennungsfahrzeuge im Land. Nur die modernsten und am wenigsten umweltschädlichen Fahrzeuge dürfen dann ohne Einschränkungen in den spanischen Städten unterwegs sein. Fahrzeuge mit einer ECO-Plakette (blau/grün), dies sind meist Hybridfahrzeuge oder Fahrzeuge mit Gasantrieb sowie Fahrzeuge mit ZERO-Plakette (0), das sind Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride, dürfen uneingeschränkt in den Städten unterwegs sein.

Fahrzeuge mit einem C-Label (grün), in der Regel Benziner mit Zulassungsdatum ab Januar 2006 und Diesel mit Zulassungsdatum ab September 2015, sowie Fahrzeuge mit einem B-Label (gelb), Benziner mit Zulassung ab Januar 2001 und Diesel mit Zulassung ab 2006, können in Städten weiter fahren, aber müssen damit rechnen, dass das Parken i den Umweltzonen untersagt ist. Hier greifen städtische Verordnungen, die dies schrittweise umsetzten sollen. Am schnellsten wird es wohl beim Parken für Fahrzeuge mit Label B problematisch. Zudem sind „Maut“-Gebühren möglich.

Kanaren besonders betroffen

Fahrzeuge, die entweder als A eingestuft werden oder keine Plakette haben, dürfen ab Januar 2023 nicht mehr in diese Umweltzonen hineinfahren, dies betrifft in der Regel alle Benziner mit einem Zulassungsdatum vor 2001 und alle Dieselfahrzeuge mit einem Zulassungsdatum vor 2006. Nach Schätzungen des Portals Sumauto betrifft dies etwa 32 % aller in Spanien zugelassenen Fahrzeuge. Wobei in den kanarischen Städten diese Quote noch viel höher liegt. So sind in Santa Cruz de Tenerife 44,1 % der Fahrzeuge nicht in der Lage eine Umweltplakette zu erhalten, in Arrecife sind es 43,7 % in San Cristóbal de La Laguna sind es 43,4 % und in Arona 41,7 %.

Insgesamt sind in Spanien 149 Städte und Gemeinde dazu aufgefordert, diese Umweltzonen in den Städten und Gemeinden (ab 50.000 Einwohner) einzurichten. Den Städten ist es auch freigestellt, härtere Regelungen für Umweltzonen festzulegen. In jedem Fall muss man die neue Beschilderung beachten.

Die Plakette können Sie in jedem Post-Office bestellen, dazu müssen aber Ausweis (NIE) und Fahrzeugunterlagen beigebracht werden. Hier ein paar weitere Infos (spanisch). – TF

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