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Berufung abgelehnt – 11,5 Jahre Haft wegen sexuellem Missbrauch eines Kindes bestätigt

Arucas / Las Palmas – Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln hat ein Urteil gegen einen Taekwondo-Lehrer wegen sexuellem Missbrauch von Minderjährigen bestätigt. Vicente Castellano sitzt seit dem 28. Oktober 2018 im Gefängnis Salto Negro (Las Palmas I), er wurde festgenommen, nachdem eine Mutter eines Schülers den Mann, der das Trainingszentrum Hodori in Arucas leitete, eine Anzeige erstattet hatte. Das Opfer des Mannes war zu dem Zeitpunkt der Tat gerade einmal 9 Jahre alt.

Verurteilt wurde Vicente Castellano bereits am 5. Oktober 2020 durch die zweite Kammer des Strafgerichtes in Las Palmas de Gran Canaria, das Urteil damals betrug 11 Jahre und 6 Monate Haft. Die Verteidigung ging aber in Revision vor den obersten Gerichtshof der Kanaren. Dieses ging jedoch nicht auf die Berufung ein und lehnte diese nun ab, welches dazu führt, dass das erste Urteil rechtskräftig ist.

Die Verteidigung versuchte die Verletzung des effektiven Rechtsschutzes, unter dem Aspekt der gebührenden Begründung des Urteils, anzufechten und verwies auf die Unschuldsvermutung. Daher sah man in dem Urteil als dem Jahr 2020 einen Formfehler und wollte das Urteil aufheben lassen.

Angriffspunkte der Verteidigung

Die Verteidigung baute die Argumentation darauf auf, dass es keine Beweise für die Tat gab und die Aussagen des Opfers widersprüchlich waren, dies würde das „Urteil nicht untermauern“. Zudem sei in der zweiten Strafkammer keine Einigkeit über das Urteil vorhanden gewesen.

Der oberste Gerichtshof verwies darauf, dass keine Einigkeit vorhanden sein muss, um ein rechtskräftiges Urteil zu fällen, es reicht eine richterliche Mehrheit. Zudem sei „die Aussage eines Opfers ein ausreichender Beweis, um die Unschuldsvermutung gegen einen Angeklagten zu terminieren, insbesondere in Fällen von sexuellem Missbrauch oder sexuellen Übergriffen, bei denen dies im Regelfall der einzige Beweis ist“.

Zudem verwies der oberste Gerichtshof auf den Umstand, dass die Mutter des Kindes und der Trainer ein paar waren, der Junge übernachtete regelmäßig im Haus des Täters. Daher kann man sich „keinen Vorteil erklären, der eine falsche Anschuldigung der Mutter oder des Kindes“ erklären könnte. In Bezug auf die Widersprüchlichkeit der Aussage des Opfers sagte der Gerichtshof, dass diese „im Wesentlichen gleich geblieben ist, obwohl einige Inkonsistenzen zwischen den einzelnen Momenten, in denen er die Tat schilderte, festgestellt werden konnten“. Daher ist die Darstellung des Opfers vor Gericht für dieses „schlüssig“. Erschwerend hinzu kamen die Aussagen der Mutter und der Tante, die schilderten, dass der Sohn oft weinte, wenn es darum ging in das Haus des Täters zu „müssen“, um dort zu übernachten.

Den letzten Angriffspunkt der Verteidigung, die Nichtaussage des Opfers vor Gericht wurde ebenfalls abgewiesen, denn es lag ein Aussageprotokoll „mit allen Garantien“ von Psychologen vor, sodass der Minderjährige im Rahmen des Opferschutzes nicht erneut vor dem Gericht aussagen musste. Zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung war der Junge 11 Jahre alt und dies sei ein Reifegrad, der eine besondere „Schutzbedürftigkeit“ habe.

Gegen das finale Urteil des obersten Gerichtshofes kann kein erneutes Rechtsmittel eingelegt werden und die Kosten des Verfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Damit bleibt Vicente Castellano noch mehrere Jahre im Gefängnis. – TF

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