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Gericht genehmigt Verlängerung der verpflichtenden 3-G-Regel für Warnstufe 3 & 4

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Kanarische Inseln – Heute hat das Gesundheitsministerium der Kanarischen Inseln bestätigt, dass der oberste Gerichtshof der Inseln dem Antrag zugestimmt hat, das verpflichtende Coronazertifikat auf den Inseln der Warnstufen 3 & 4 bis zum 24. Februar 2022 zu verlängern. Somit bleibt die Pflicht des Coronazertifkats, welche seit dem 25. Dezember gilt, bestehen.

Ob diese 3-G-Regel dann nochmals verlängert wird, hängt von der zu dem Zeitpunkt herrschenden Infektionslage ab. Die Regierung will erst kurzfristig entscheiden, ob eine weitere Verlängerung der 3-G-Regel beantragt werden wird, oder nicht.

Laut oberstem Gerichtshof ist es eindeutig, dass „die aktuellen Umstände die beantragte Verlängerung zweifellos erforderlich machen“.

Wir haben das entsprechende Regelwerk der Kanarischen Insel bei uns angepasst. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Regierung beantragt Verlängerung der 3-G-Regel für Inseln der Warnstufe 3 & 4, vom 19.01.2022
Alle Artikel als Archiv zum Coronavirus auf den Kanaren
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