Kanarische Inseln – Die Küstenverwaltung der Kanaren obliegt derzeit noch der spanischen Küstenbehörde, dies liegt auch daran, dass die Inselregierung bisher nicht zugestimmt hatte, das notwendige Personal dafür bereitzustellen. Dies hat sich nun geändert und man hat zugestimmt, das notwendige Personal für die Küstenverwaltung bereitzustellen.
Inselpräsident Torres „vertraut“ jetzt darauf, dass die Befugnisse übertragen werden können. Am 27. Juli 2022 findet dazu eine bilaterale Kommission statt, dann kann das Autonomiestatut von 2018 endlich umgesetzt und eingehalten werden. Laut Torres handelt es sich bei dieser Übertragung der Befugnisse um „komplexe“ Vorgänge. Er verwies darauf, dass es schon autonome Regionen gibt, die seit 2007 die Genehmigung haben, die Befugnisse zu erhalten, die aber bis heute noch nicht übertragen wurden. Bezüglich der bilateralen Kommission sagte Torres: „Wir planen, das Abkommen an diesem Tag zu unterzeichnen“. Nach aktuellen Stand ist es das Ziel, die Befugnisse ab Januar 2023 eigenständig von den Kanaren aus zu verwalten.
Man hatte zwar auch andere alternative Daten geprüft, aber aufgrund der Komplexität der Übertragung braucht man etwa sechs Monate, damit alles reibungslos weiterlaufen kann. Die bisherigen Planungen sahen vor, dass 30 % des zuständigen Personals der Küstenbehörde vom Festland auf die Kanaren versetzt werden sollte. Dies wären 21 Mitarbeiter gewesen, was die Kanaren jedoch als völlig „unzureichend“ ablehnten. Aufgrund von zähen Verhandlungen und immer wieder abgelehnten Vorschlägen hat man sich nun dazu entschlossen, das fehlende Personal mit eigenen finanziellen Mitteln direkt von den Kanaren aus bereitzustellen. – TF
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