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Neues Autonomiestatut für die Kanaren – Viele Änderungen in der Selbstverwaltung der Inseln

Kanarische Inseln – Der Senat in Spanien hat das neue REF und das neue Autonomiestatut für die Kanarischen Inseln verabschiedet, das REF ist das Wirtschafts- und Steuersystem für die Kanarischen Inseln (Régimen Económico y Fiscal). Das Autonomiestatut auf dem die Regelungen basieren die auf den Kanarischen Inseln frei von der zentralen Regierung in Madrid angewendet werden können wurde auch endlich angepasst, daran wurde seit über drei Jahren gearbeitet. Mit einer klaren Mehrheit von 214 Ja-Stimmen zu 18 Nein-Stimmen (alle Podemos) wurde das neue Statut vom Senat ratifiziert und tritt umgehend in Kraft, sobald es im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde. Damit sind die Kanarischen Inseln die erste Region in Spanien, die so weitreichende Befugnisse erhalten hat.

Es gibt sieben besonders wichtige Punkte, die in dem neuen Statut verankert wurden:
1) Die auf die Inseln übertragenen Befugnisse werden ausgeweitet
2) La Graciosa wird als ACHTE Insel der Kanarischen Inseln festgeschrieben, da diese nun auch seit 137 Jahren bewohnt ist. Lanzarote bleibt jedoch für die Verwaltung der Insel zuständig. Siet dem Jahr 2013 hatte sich die Insel dafür eingesetzt, nun wird es realität!
3) Einfache Bewertungen von Behörden werden eliminiert, das bedeutet, dass öffentliche Interessen nun auch von Gerichten beurteilt werden bzw. werden können. Damit sind die Kanarischen Inseln die erste Region in Spanien die dieses „Relikt“ beseitigt haben.
4) Die Gewässer rund um die Kanarischen Inseln werden Region Kanarische Inseln hinzugefügt, dadurch haben die Kanaren mehr Einfluss auf Entscheidungen zu den Gewässern.
5) Der Präsident der Kanarischen Inseln kann ab sofort auch das Parlament auflösen und Neuwahlen ausrufen.
6) Das Wahlsystem wird reformiert: Die Prozenthürde für den Einzug ins Parlament wird verringert, auf 15% pro Insel und auf 4% für die Regionalliste. Zudem gibt es künftig 70 statt 60 Sitze im Parlament der Kanaren. Die 10 neuen Sitze verteilen sich mit 9 über eine Landesliste und 1 auf Fuerteventura direkt, da die Insel bisher Zuwenig Abgeordnete stellt. Die Landesliste wird für alle Inseln gleichermaßen gelten.
7) Die Änderungen am REF: Der Residenten-Rabatt in Höhe von 75% wird im Statut verankert und bleibt damit endlos erhalten, die sogenannte „doppelte Insellage“ wird anerkannt, das bedeutet Vorteile für die nicht so stark besiedelten Inseln, Wirtschaftsprogramme und Beschäftigungsprogramme können freier von der Regierung der Inseln auf den Weg gebracht werden.

Damit wurde das erste große neue Autonomiestatut für die Kanarischen Inseln seit dem Bestehen des Statutes von vor 36 Jahren beschlossen. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
La Graciosa will achte Insel der Kanaren werden, vom 28.05.2013

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