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Flüchtlinge = Schiffbrüchige? Neue Strategie für „heiße“ Abschiebungen

Werden Flüchtlinge künftig postwendend auf See wieder zurück zum Ursprung gebracht?

Kanarische Inseln – Die Flüchtlingskrise auf den Kanaren reißt nicht ab und man hat von Januar bis Ende November fast 50.000 Flüchtlinge per Boot auf den Kanaren ankommen sehen. Das sind deutlich mehr als in der bisherigen „Cayuco-Krise“ des Jahres 2006 und fast die doppelte Menge an Flüchtlingen verglichen zum Vorjahr. Nun will die zentrale Regierung von Spanien sogenannte „heiße“ Abschiebungen durchführen. Eine Praxis, die seit Jahren auch schon in den autonomen Städten Ceuta und Melilla praktiziert wird. Dabei wird nicht gefragt, woher der Flüchtling kommt, sondern er wird dahin zurückgebracht, wo er herkam.

Auf den Kanarischen Inseln müsste man diese Praxis allerdings auf das Wasser verlagern. Ein internes Dokument des Innenministeriums belegt jedoch, dass man diese Pläne wohl verfolgt. Das Dokument liegt der Tageszeitung Canarias7 wohl vor. Die Strategie auf den Kanaren soll wohl sein, die Flüchtlinge, die man auf See abfängt, als Schiffbrüchige zu betrachten. Damit sei man rechtlich auf der richtigen Seite, um diese „undokumentierten“ Fälle zu behandeln.

Das Innenministerium erklärte in einer parlamentarischen Antwort diese Praxis zudem gegenüber der ERC-Fraktion als zulässig. Diese fragte die Rechtmäßigkeit an, weil im August 30 von 168 Flüchtlingen, die 80 Seemeilen vor Mauretanien abgefangen wurden, wieder in den Hafen van Saint Luis gebracht wurden, statt diese zu den Kanaren zu bringen. Der Fall sorge für Unmut bei NGOs und auch bei Mauretanien selbst, denn das Boot war vom Senegal aus gestartet und man weigerte sich diese Menschen aufzunehmen. Auch die Flüchtlinge versuchten durch Meuterei eine Deportierung in den Hafen von Saint Luis zu verhindern.

Man ist überzeugt, Schiffbrüchige müssen gerettet werden

Die Regierung ist jedoch überzeugt, dass die gesamte Operation einwandfrei verlief und „sowohl der nationalen, europäischen als auch der internationalen Gesetzgebung zu Menschenrechten entsprochen“ wurde. Und zwar deshalb, weil das Innenministerium in seiner Erklärung vor dem Abgeordnetenhaus im Grunde impliziert, dass auf Einwanderer die gleiche rechtliche Behandlung angewendet werden kann wie auf Schiffbrüchige. Der Falle hatte nichts mit Flüchtlingen zu tun, weil man Menschen, die auf See in Not geraten sind, rettete und daher das Recht für Schiffbrüchige angewendet werden könne.

In allen Texten des internationalen Seerechts, die nichts mit illegaler Einwanderung zu tun haben, ist die Verpflichtung verankert, jede auf See gefährdete Person zu retten und so schnell wie möglich sicher an Land zu bringen.

Und in diesem Sinne behauptet die spanische Regierung, dass genau das durch das Patrouillenboot „Río Tajo“ getan wurde, und ignoriert dabei jeden Hinweis auf die Einwanderungsgesetzgebung und den internationalen Flüchtlingsschutz. Es war lediglich „die Rettung eines Schiffes in internationalen Gewässern, das prekäre Navigationsbedingungen aufwies“, die Rettung wurde durchgeführt und diese „Schiffbrüchigen“ wurden anschließend an Land im Senegal in Sicherheit gebracht. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Flüchtlinge auf den Kanaren – Was passiert mit den Menschen eigentlich – Welche Gesetze greifen?
Flüchtlinge auf den Kanaren – Fast alle landen in Lagern (CIE) zur Abschiebung

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