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Gran Canaria BLOG: Darf ich Videoüberwachungskameras bei mir an der Haustür anbringen?

Die Rechtslage in Spanien zu Videokameras einfach erklärt.

Lesedauer 3 Minuten

In diesem BLOG-Beitrag beschäftigen wir uns mit der Frage, „darf ich Videoüberwachungskameras bei mir an der Haustür anbringen“? Viele Immobilienbesitzer möchten ihr Eigenheim schützen, völlig verständlich. Dazu gehört für viele auch der Schutz durch Abschreckung mit Überwachungskameras, doch wie ist die Rechtslage in Spanien eigentlich? Darf und kann man solche Kameras anbringen? Andere sehe die Kameras auch als nützliches Werkzeug für den Fall, dass man nicht zu Hause ist und es klingelt an der Tür, hier lautet das Stichwort „Smart-Home“.

Damit man keine Strafe kassiert, sollte man sich ein wenig mit den aktuellen Rechtsvorschriften befassen. Am einfachsten ist es für Menschen, die ein frei stehendes Eigenheim haben, welches keine direkten Nachbarn hat, diese müssen sich in der Regel keine Gedanken darüber machen, ob man eine solche Kamera installieren kann und darf. Anders sieht es da natürlich bei Eigentumswohnungen in größeren Gebäuden aus, da teilt man sich den Flur mit anderen.

Das sagt die spanische Datenschutzbehörde (AEPD)

Gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (LOPD) ist es verboten, Personen außerhalb unseres Grundstückes aufzunehmen, wenn deren Identität auf den Bildern identifiziert werden kann. Durch die Installation eines Überwachungssystems an der Haustür könnte man sowohl die Privatsphäre als auch das Bildrecht der anderen Nachbar verletzten. Damit dies nicht passieren kann, hat die AEPD eine Reihe von Vorschriften erlassen, die eingehalten werden müssen.

  • Vor der Installation einer Überwachungskamera an der Haustür muss die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft (Communidad) eingeholt werden. Diese muss durch eine Urkunde dokumentiert werden.
  • Wenn die Kamera nur das eigene Grundstück und einen Bereich vor der Tür aufzeichnen, liegt keine Rechtswidrigkeit vor, da es sich um eine persönliche häusliche Tätigkeit handelt und somit nicht dem Datenschutzgesetz unterliegt. Wenn jedoch Bilder eines Gemeinschaftsbereichs aufgenommen werden, müssen weitere Aspekte berücksichtigt werden:

1) Die installierten Kameras müssen über eine Privatzonenmaske verfügen, im zu verhindern, dass Bilder von anderen Häusern, Nachbarn oder öffentlichen Straßen aufgenommen werden.

2) Am Eingang des Grundstücks muss ein auffälliges Schild angebracht werden. Darin müssen Sie das Vorhandensein von Kameras sowie das Unternehmen, das mit der Installation beauftragt wurde, nennen. Solche Schilder gibt es beispielsweise vorgefertigt bei Leroy.

Wozu ist man noch verpflichtet?

Der verantwortliche Inhaber der Überwachungsanlage ist verpflichtet, alle Aufzeichnungen in das allgemeine Datenschutzregister der spanischen Agentur einzutragen. Damit ist gemeint, dass man dafür registriert sein muss.

Ebenso ist der Inhaber die einzige Person, die Zugriff auf diese Aufzeichnungen hat. Diese dürfen maximal für einen Monat gespeichert werden, es sei denn, autorisierte Sicherheitskräfte, wie die Polizei, oder entsprechende Behörden fordern Sie auf, dieses Material für eine polizeiliche Untersuchung herauszugeben. In diesem Fall ist man als Besitzer verpflichtet, die Videoaufnahmen herauszugeben.

Sollte ein Zugriff über das Internet möglich sein, ist der Eigentümer der Überwachungsanlage verpflichtet, diesen Zugang bestmöglich zu schützen. Ein eigener Sicherheitscode und ein eigener Benutzername sind dafür zwingend vorgeschrieben.

Dies war es eigentlich auch schon, man kann also sein Eigentum per Überwachungskameras „schützen“, wenn man sich ein wenig an gewisse Regeln hält.

Alle hier genannten Angaben beruhen auf dem Stand vom Mai 2023!

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