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Grundbuchämter sagen: Käufer wissen genau, dass man rein touristische Immobilien kauft

Einhergehend wüssten alle auch über die Gesetze bescheid...

Gran Canaria – Die Diskussionen über die Nutzung von touristischen Apartments als private Wohnung reißen natürlich nie ab. Nun melden sich die Beamten der Grundbuchstellen zu Wort. Es liegt die Anschuldigung im Raum, dass diese nicht ausreichend aufklären würden. Das Grundbuchamt von San Bartolomé de Tirajana sagt: „Alle sind informiert und wissen genau, was sie kaufen. Manche fragen direkt nach und bekommen ein Informationsblatt für 6 Euro und andere werden vom Notar informiert, aber jeder weiß, was da steht. Hier wird man nicht getäuscht“.

Laut der gleichen Quelle fordern Banken ja ohnehin einen Grundbuchauszug an, bevor eine Hypothek etc. unterzeichnet wird. „Weder Notare noch Registrare sollten angezweifelt werden. Wir machen das seit Jahrzehnten“, wird betont. Laut diesen Aussagen müssten Menschen eigentlich ganz genau wissen, wenn eine solche Immobilie erworben wird, dass dort andere Regeln gelten. Aber es gäbe Menschen, die „machen, was sie wollen, dies kann aber nicht auf einen Mangel an Informationen zurückgeführt werden“, so die Behörde weiter.

Zudem ist es im Süden schon jahrelang so, dass fast alle Zonen als touristische Zonen ein klassifiziert sind, mit wenigen Ausnahmen wie San Fernando oder El Tablero.

Eines ist jedoch kontrovers, denn trotzt dieser klaren Regelungen gibt es unlogische Umstände, wie z.B. dass die Gemeinde San Bartolomé de Tirajana selbst diese Immobilien als gültigen Wohnsitz anerkennt, weil man dort die Meldeadresse (Empadronamiento) validieren lassen kann. Dazu hat die Gemeinde bisher keine Stellungnahme abgegeben. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
„Wieso darf ich mein Eigentum im Tourismus nicht nutzen?“ – Die Frage wird hier geklärt, vom 19.04.2023
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