Gran Canaria – Aufgrund des spanischen Küstengesetzes schlägt der neue PTP-15 (Plan für territoriale Aktionen) vor, die GC-2 in zwei Teile aufzusplitten. Die Aufteilung würde zwischen der derzeitigen Anbindung an die GC-3 und El Payer durchgeführt werden. Dies würde die Verlegung von 300 Häusern in den Gemeinden Arucas und Moya erleichtern, die vom Küstengesetz betroffen sind. Zudem soll die geplante Variante zwischen dem Kreisverkehr von Bañaderos und der Kreuzung El Pagador zuerst umgesetzt werden, damit „die Voraussetzungen für die Verlegung weg von der Küste der Häuser von Quintanilla, San Andrés und El Altillo geschaffen werden“.
Als Gebiet für die Umsiedelung schlägt der neue PTP-15 vor, das zwischen der nun geplanten Variante und der aktuellen Autobahn gelegene Gebiet. Dazu müssten diese Grundstücke aber zunächst als städtische Grundstücke ein klassifiziert werden.
Durch all diese Umplanungen auf der Nordseite von Gran Canaria würde die GC-2 in beiden Fahrtrichtungen auch verbreitert werden. Manche Kreisverkehre würden verschwinden, was wiederum zu Veränderungen bei der maximal zulässigen Geschwindigkeit führen wird. Allerdings muss für manche Abschnitte auf die Regierung der Kanaren beauftragt werden. Hier hängt man noch in der Luft.
Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit der GC-2 in den Gemeinden Arucas und Moya würde auf 100 km/h steigen, außer in dem Abschnitt zur Kreuzung El Pagador, dort wäre eine 80 km/h Begrenzung festgelegt. Das alles ist nur möglich, wenn Überführungen und Unterführungen errichtet werden, dazu neue kleinere Brücken, eine in Bañaderos und eine an der Azuaje-Schlucht.
Das hier etwas passieren wird ist unumgänglich, wie genau es final aussehen wird, das steht noch nicht ganz fest. Wie lange es dann dauern wird erst recht nicht. – TF
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