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Haftstrafe statt 7,5 nur noch knapp 5 Jahre für Polizeigewalt in Mogán im Jahr 2011

Begründung: Es gab eine „unangemessene Verzögerung“ beim Prozess.

Mogán – Ein Urteil aus dem Jahr 2021, bei dem zwei Polizeibeamte wegen eines gewalttätigen Angriffes auf einen Immigranten in einem Supermarkt in Mogán zu 7,5 Jahren Haft verurteilt wurden, wurde vom Obersten Gerichtshof der Kanarischen Inseln aufgrund einer eingereichten Berufung der Beamten abgemildert. Die Tat ist belegt, dies stellte auch der oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln in seinem Urteil fest, doch die neue Strafe beträgt nun nur noch 4 Jahre und neun Monate Haft. Begründet wird dies damit, dass es eine „unangemessene Verzögerung“ bis zum ersten Urteil des Gerichtes in Las Palmas de Gran Canaria gab.

Die Tat ereignete sich bereits im Jahr 2011, also 10 Jahre vor dem Urteil. Dies hätte zu einer Abmilderung der Strafe um einen Grad führen müssen, was das Gericht jetzt auch umgesetzt hat. Was nicht geändert wurde, sind alle zivilrechtliche Aspekte des Urteils aus Las Palmas. So müssen die Polizisten an das Opfer eine Gesamtsumme von 43.681 Euro zahlen, das Berufsverbot bleibt ebenfalls bestehen. Die Gemeinde Mogán muss wegen subsidiärer Haftung die Strafe an das Opfer zahlen.

Eine weitere Instanz oder Berufung ist nun wohl ausgeschlossen. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Polizeigewalt Mogán: Urteil gegen 2 Beamte mit 7,5 Jahren Haft + Schmerzensgeld & Dienstverbot, vom 09.02.2021
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Polizeigewalt gegen Immigranten – Neuer Zeuge belastet die Polizisten, vom 23.03.2014
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