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ASCAV-Klage vor Oberstem Gericht der Kanaren gegen Tourismusministerium zugelassen

Man hat dem Verband den Zugang zu Details verweigert.

Lesedauer 2 Minuten

Kanarische Inseln – Es war abzusehen, der Verband der Ferienvermieter (ASCAV) zieht gegen das geplante Tourismusgesetz vor Gericht und verklagt das Tourismusministerium der Kanarischen Inseln. Begründet wird die Klage damit, dass man dem Verband „verweigert hat, die Dokumentation im Zusammenhang mit den mehr als 5.000 Vorwürfen und Änderungsvorschlägen zur Verfügung zu stellen, die bei der ersten Veröffentlichung im Dezember 2023 eingegangen sind“, so schreibt es ASCAV in einer Stellungnahme.

Laut weiteren Angaben des Verbandes hat das Gericht diese Klage bereits zugelassen. Die Klage soll gleich vor dem obersten Gerichtshof der Kanarischen Inseln verhandelt werden, da hier eine öffentliche Institution verklagt wird. Bereits am 7. Dezember hatte der Verband vom Tourismusministerium eine vollständige Akteneinsicht in die Pläne gefordert. Alle natürlich im Rahmen der Anonymisierung der damals vorgebrachten Vorwürfe. Dies lehnte das Ministerium ab, mit der Begründung, dass „keine ausreichenden Mittel für die Anonymisierung bereitstehen“.

ASCAV merkte an, dass die Vorwürfe durch Bürger über das Internet eingereicht wurden und dass sowohl Vornamen als auch Nachnamen separat erfasst wurde, was es „sehr einfach macht, die Datensätze zu anonymisieren“ und nur „die Vorwürfe an ASCAV zu übermitteln“, was anderes wurde auch nicht gefordert. Seither hat sich das Ministerium „auf die Erstellung des endgültigen Entwurfes auf dem Weg des Regulierungsbedarfs beschränkt“. Ziel davon ist es, „die notwendige Unterstützung zur Rechtfertigung des Anti-Ferienwohnungsgesetzes zu erhalten“, so ASCAV.

Der Verband sieht es auch als „schwerwiegend“ an, dass „mehr als 70 % der Vorwürfe direkt gegen das geplante Gesetz verheimlicht“ wurden. Hier würde das Transparenzgesetz aus dem Jahr 2016 vollständig missachtet werden. Das Gesetz sieht vor, dass „alle Menschen das Recht haben, gemäß den in dem Gesetz vorgesehenen Bedingungen Zugang zu öffentlichen Informationen zu erhalten“. Dieses recht kann nur „in ganz bestimmten Fällen eingeschränkt werden“. – TF

Weitere Artikel zum Thema:
Pläne, um mehr „digitale Nomaden“ auf die Kanaren zu locken, konträr zum Verbot von Ferienvermietungen…, vom 05.04.2024
ASCAV bezeichnet geplantes Tourismusgesetz als „verfassungswidrig“ & „totale Vernichtung“, vom 04.04.2024
Der Entwurf für das Gesetz zur Ferienvermietung wird zur Konsultation ausgelegt, vom 02.04.2024

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